Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten
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DSV:
Der DSV zeigt Verständnis für die laufenden Diskussionen aufgrund der historisch tiefen Zinsen. Auf der anderen Seite ist es fraglich, eine langfristige Investitionspolitik mit einer fragwürdigen kurzfristigen Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu verknüpfen. Die guten Elemente des Modells von IFBC funktionieren heute nicht mehr so recht. Es wäre falsch, nach diesen neuen Elementen im Rahmen der Änderung der StromVV vorzugehen und damit die Energieversorgung nachhaltig zu schwächen. Wenn die EVUs nicht mehr in der Lage sind, die Fremdkapitalkosten weiterhin komplett zu verrechnen, führt dies dazu, dass ein Teil des Gewinns für die Finanzierung der Fremdkapitalkosten ab fliesst. Dies führt zu einer weiteren Schwächung der Innovationsfähigkeit der EVUs. Die Strombranche ist in den nächsten 30 Jahren stark gefordert, umfangreiche Innovationen zu erbringen. Daher warnt der DSV vor einer Veränderung der Berechnungsgrundlagen des WACC. Zudem ist der Mindestsatz für das risikolose Fremdkapital in der Höhe von 0.5% nicht nachvollziehbar. Dies ist zu extrem und führt zu einer nachhaltigen Schwächung der Finanzkraft der EVUs. Deshalb lehnt der DSV die vorgeschlagene Reduktion des WACC ab.
VBE:
Der VBE unterstützt die vorherigen Voten, insbesondere das Votum des VSE. Im Weiteren spricht der VBE noch einmal die Grenzwerte der Fremdkapitalverzinsung an. Der VBE ist nicht einverstanden mit den von IFBC erwähnten Parametern, welche die Grenzwerte bei der Berechnung des WACC festlegen. Diese sind nie klar definiert worden. Seitens VBE ist es wichtig, falls die Anpassung folgt, dass es absehbar ist, wie diese Grenzwerte ganz genau und verbindlich für die Parameter berechnet werden. Diese Unberechenbarkeit spielt in alle Facetten rein, welche bereits von der Strombranche thematisiert worden sind.
Kanton TI:
Es gibt im Moment keine offizielle Stellungnahme seitens des Kantons TI. Diese folgt in schriftlicher Form.
SBB:
Der WACC ist für die SBB nur dort ein Thema, wo Netznutzungskosten bezahlt werden müssen. Die SBB ist daran interessiert, wie das weitere Vorgehen sein wird, um Planungssicherheit zu haben. Die SBB gibt keine Stellungnahme ab.
VSG:
Der VSG gibt keine offizielle Stellungnahme ab. Der VSG zeigt jedoch Verständnis für die kritische Betrachtung der Stromwirtschaft und den Herausforderungen, welche auf die Strombranche zukommen. Für den VSG ist das Thema WACC von grossem Interesse, weil auch für das Gasnetz ein WACC berechnet wird. Der VSG möchte an dieser Stelle festhalten, dass das WACC-Modell für das Stromnetz nicht einfach 1:1 für das Gasnetz übernommen werden sollte.