Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten
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2.2 Grundsätzliche Einschätzungen der Teilnehmer gegliedert nach Teilnehmergruppen
Von vielen Teilnehmern wurde die kurze eingeräumte Zeitdauer für die Stellungnahme kritisiert, insbesondere vor dem Hintergrund der grossen Bedeutung dieser vorgeschlagenen Anpassung.
Die Kantone AI, NW, SO, SZ, UR und TG unterstützen die vorgeschlagene Anpassung ohne Vorbehalt. Die Kantone BL und BL unterstützen die vorgeschlagene Anpassung ebenfalls, allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Versorgungssicherheit und den langen Finanzierungszeiträumen Rechnung getragen werden soll. Die Kantone AG, BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SH, TI, VD, VS, ZG und ZH lehnen die vorgeschlagene Anpassung ab. Sie sehen den Zeitpunkt der Anpassung des WACC als kritisch, auch wird das Berechnungskonzept hinterfragt, da dieses bereits nach drei Jahren wieder angepasst werden müsse. Die Anpassung stehe auch im Widerspruch mit dem Ziel des Konzeptes, stabile Rahmenbedingungen zu schaffen und langfristigen Investitionen Rechnung zu tragen. Einige Kantone sehen bei der vorgeschlagenen Änderung den Handlungsspielraum der Netzbetreiber eingeschränkt und eine Reduktion der Investitionsanreize in Netze und eine Gefährdung der Versorgungssicherheit. Zudem könnten dadurch die Fremdkapitalkosten nicht mehr gedeckt werden und der Druck auf die Ratings der Energieversorgungsunternehmen könnte sich weiter erhöhen. Von einigen Kantonen wird darauf hingewiesen, dass die Änderung auch negative Auswirkungen mit Steuerausfällen auf Bund, Kantone und Gemeinden haben würde und Arbeitsplätze unter Druck geraten würden.
Die Städte mit dem Schweizerischen Städteverband (SSV) und der Stadt Lausanne lehnen die Änderung ab, da sie Unsicherheiten auslöse und die Versorgungssicherheit gefährden könne, insbesondere vor dem Hintergrund der Energiestrategie 2050 und der Langfristigkeit der Investitionen. Der lange Investitionshorizont benötige stabile und berechenbare Rahmenbedingungen und die Änderung schmälere die Planungssicherheit.
Uneinheitlich ist die Position der Dachverbände der Wirtschaft. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die Änderung ab, da eine zuverlässige Strompreispolitik für die Wirtschaft wichtiger sei als kurzfristige Anpassungen der Stromtarife. Der Zeitpunkt der Änderung sei heikel und eine Verringerung der Einnahmen der Energieversorgungsunternehmen reduziere die Planungssicherheit. Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) hingegen begrüsst die Anpassung als Minimalanpassung, im aktuellen marktlichen Umfeld sei eine Anpassung der Eigenkapital-Parameter auch geboten gewesen. Zudem wird erwähnt, dass die Frage der Versorgungssicherheit nichts mit der vorgeschlagenen WACC-Anpassung zu tun hätte. Die Fédération des Entreprises Romandes (FER) begrüsst die Anpassung. Für economiesuisse liegt das Ziel weder in einem möglichst hohen noch in einem möglichst tiefen WACC. Vielmehr gehe es darum, den WACC „ökonomisch korrekt“ festzulegen, so dass die tatsächlichen Risiken abgebildet und die Kosten gedeckt seien, dass ausreichende Investitionsanreize für die erforderliche Netzinvestitionen gesetzt werden, aber eine Überrendite, die den Produktionsstandort zusätzlich belaste, vermieden werde.
Die Elektrizitätswirtschaft, repräsentiert durch AEW Energie AG, Axpo Holding AG, BKW AG, Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ), Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen (EKS), Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), EnAlpin AG, Engadiner Kraftwerke (EKW), Forces Motrices Valaisannes (FMV), Genossenschaft Elektra Baselland (EBL), Genossenschaft Elektra Birseck (EBM), IBC Energie Wasser Chur, Kraftwerke Hinterrhein (KWH), Repower AG, rhiienergie, Services Industriels de Genève (SIG), St. Moritz Energie, Swisselectric, Swissgrid und Swisspower, ist geschlossen gegen die