Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten

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4.6 Stellungnahmen

VSE:

Der VSE dankt dem Vorsitzenden für die Gelegenheit noch einmal eine Zusammenfassung der Stellungnahme von gestern (28. 9. 2015) abgeben zu können. Durch die ES 2050 erwartet die Strombranche ein sehr hoher Investitionsbedarf, und deshalb wird eine ausreichende Verzinsung benötigt. Durch die vorgeschlagene Anpassung des WACC ist dies leider nicht mehr gegeben. Zudem braucht es für die ES 2015 beträchtliche Innovationen, welche auch nicht mehr so gut finanziert werden können. Schwerwiegender und politisch bedenklich ist, dass bereits nach kurzer Zeit wieder die Methode zur WACC-Berechnung geändert wird. Dies stelle die EVUs vor grosse Probleme, weil diese effektiv eine andere Ausganslage haben als von IFBC unterstellt. Zudem wird ein falsches Signal ausgesendet. Dies kann auch in anderen Bereichen in der Stromwirtschaft der Fall sein, weil gewisse Zweifel an der Rechts- und Investitionssicherheit auftreten. Der VSE ist der Meinung, dass eine langfristige Betrachtung des Zinsniveaus insbesondere auch beim Fremdkapital erforderlich ist. Die vorgeschlagene Absenkung des WACC empfindet der VSE als eine Überreaktion. Vor drei Jahren hat man schon gewusst, dass man sich auf einem sehr tiefen Zinsniveau befindet. Die heutigen Schwankungen auf dem Zinsmarkt liegen im normalen Bereich. Eine Tatsache ist auch, dass gewisse EVU ihre Fremdkapitalkosten mit den vom BFE vorgeschlagenen Änderungen heute effektiv nicht mehr decken können.

EnAlpin AG:

Die Anpassung ist zu kurzfristig. Die EnAlpin AG unterstützt das Votum des VSE.

BKW:

Ein stabiler Regulierungsrahmen ist wichtig, um die Attraktivität der Strombranche zu erhalten. Für die Investoren ist Stabilität in den Rahmenbedingungen wichtig für die Finanzplanung. Es ist enorm wichtig, dass die Rahmenbedingungen langfristig stabil bleiben. Alle drei Jahre die Modelle zur WACC-Berechnung zu hinterfragen, bewirkt ein sinkendes Vertrauen der Investoren. Vor drei Jahren ist gezeigt worden, dass die WACC-Differenz auf der Netzebene 3 (NE3) insgesamt nur 4 Mio. SFr. Mehrkosten ausmacht. Auf der Netzebene 5 sind es auch nur total 30 Mio. SFr. Für die bedeutenden Stromkunden sind das auch keine grossen Beträge, wenn der WACC in der vorgeschlagenen Art und Weise gesenkt wird.

EBM:

Die 1.75% Fremdkapitalzinsen sind nicht tragbar. Man hätte mit einem Margenverlust auf dem Gesamtkapital zu kämpfen. Das Ganze ist sehr fragwürdig. Das Konzept zur Berechnung des WACC ist vor knapp drei Jahren eingeführt worden, jetzt wird es schon wieder geändert. Auf der technischen Seite sollte die Bonitätsklasse von A der schweizerischen Stromnetzbetreiber überprüft werden, um diese herunterzusetzen. Eventuell könnte man sich auch überlegen, die Grenzwerte anders und der effektiven Situation der EVU angemessen festzulegen.