Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten

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Swisspower:

Swisspower unterstützt die Voten der Vorredner aus der Strombranche. Die Versorgungssicherheit in den (Strom-)Netzen ist ein zentrales Thema und muss gelebt werden. Die Versorgungssicherheit wird einzig aus den Mitteln des WACC finanziert. Zudem ist die Senkung des WACC ein Angriff auf die Innovationsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber. Die Anpassung wird daher von Swisspower abgelehnt.

Credit Suisse (CS):

Credit Suisse bestätigt das Votum vom VSE. Die Aussendung eines negativen Signals ist fatal und seitens der CS sehr bedenklich bei der Suche nach langfristigen Investoren. Die CS steht der Anpassung der StromVV sehr skeptisch gegenüber. Die endgültige Beurteilung ist noch offen, jedoch ist die Tendenz eher negativ.

Kanton ZH:

Der Kanton ZH kritisiert die kurzfristig anberaumte konferenzielle Anhörung. Seitens des Kantons ZH ist dies sehr unbefriedigend. Eine längere Frist für die Vorbereitung der Stakeholder wäre angemessen gewesen. Die Dringlichkeit eines so schnellen Verfahrens bestehe nicht. Das Anliegen des VSE wird vom Kanton ZH unterstützt. Die vorgesehene Senkung des WACC ist als kritisch anzusehen. Für eine zentrale Versorgungssicherheit braucht es gute Investitionsanreize. In den Netzgeschäften ist die langfristige Kontinuität sehr wichtig. Das Vorgehen des BFE sei fragwürdig und berücksichtige nur das aktuelle Zinsumfeld. Die langfristigen Verbindlichkeiten scheinen nicht genügend berücksichtigt worden zu sein.

Kanton Solothurn:

Dem Kanton SO erscheinen die Erläuterungen zur Anpassung des WACC logisch. Eine abschliessende Beurteilung seitens des Kantons SO kann noch nicht abgegeben werden.

Groupe E:

Die Stellungnahme der Groupe E ist noch offen.

Kanton FR:

Der Kanton FR bemängelt die kurzen Fristen im Rahmen der Vernehmlassung. Der Kanton FR findet es wichtig, dass die Stabilität bei der Berechnung des WACC gewährleistet ist.

Swissmem:

Die Swissmem unterstützt das Verordnungsvorhaben des BFE. Die Industrie lebt schon seit Jahren mit der Unsicherheit und kennt die Risiken durch die Bankenfinanzierung sehr gut. Swissmem erachtet die Fristen im Rahmen der Vernehmlassung als nicht zu kurz. Die politischen Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden. Die (Strom-)Netzkosten stellen einen wesentlichen Faktor bei den Energiekosten dar. Dennoch ist die Versorgungssicherheit auch ein grosses Anliegen von Swissmem. Darum ist für Swissmem vor allem eine nachhaltig günstige Preispolitik essenziell. Es ist gerechtfertigt, die Grenzwerte und pauschalen Werte der risikolosen Zinssätze für das Fremdkapital anzupassen und weitere Parameter zu hinterfragen.