Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten
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GGS:
Die Gruppe Grosser Stromkunden (GGS) stellt fest, dass das bestehende Konzept nicht geändert wird. Gewisse Parameter werden behutsam und mit etlicher Verzögerung an das Tiefzinsniveau angepasst. Die Rendite bleibt weitgehend gleich, obwohl das risikoadäquate Beta für das Stromnetz aus einer Peer-Group bestimmt wird, welche sich aus Unternehmen zusammensetzt, die in der Mehrheit auch Strom produzieren. Nach Beurteilung der GGS ist die Wertberichtigung auf den Produktionsanlagen bestimmend für die Bewertung dieser Unternehmen (Konzerne). Bei den Netzbetreibern handelt es sich um solche, die einer Anreizregulierung unterstehen. Die GGS stimmt dem Vorschlag des BFE zu. Die GGS finden den Vorschlag des BFE gut, ist jedoch der Meinung, dass die Senkung des WACC noch höher ausfallen sollte. Die Durchschnittsrendite von Bundesobligationen ist mittlerweile nahezu bei 0%. Den Netzbetreibern wird jedoch auf dem Eigenkapital ein Mindestzinssatz von 2% zugestanden. Auch hier ist die Lösung gegenüber der Strombranche sehr fair. Die Anpassung bei der Fremdkapitalrendite kann die GGS nachvollziehen. Das BFE wird daher von der GGS unterstützt. In Richtung Netzbetreiber bemerkt Walter Müller (GGS), dass beim Netzausbau die berechtigten Kosten generell anrechenbar sind und das Fremdkapital zu günstigen Konditionen aufgenommen werden kann. Bei den Innovationen passiere aus seinem Verständnis gerade dann etwas, wenn die Beteiligten unter einem wirtschaftlichen Druck stehen. Insofern wären jetzt günstigere Rahmenbedingungen vorhanden.
Kanton SH:
Der Kanton SH kann die Änderungen beim WACC nicht nachvollziehen. Der Kanton SH unterstützt voll und ganz die Aussagen des VSE. Zudem ist der Kanton SH der Auffassung, dass der Mindestzinssatz für das risikolose Fremdkapital zu tief angesetzt sei.
Kanton VD:
Der Kanton VD wird eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Preisüberwachung:
Die Preisüberwachung findet, dass die Senkung des WACC für die Stromkunden ungenügend sei. Insbesondere werde der risikolose Zinssatz beim Eigenkapital nicht angetastet. Eine entsprechende schriftliche Stellungnahme der Preisüberwachung liege dem BFE bereits vor.
Kanton BE:
Es gibt im Moment keine offizielle Stellungnahme. Es folgt eine schriftliche Stellungnahme durch den Kanton Bern zu einem späteren Zeitpunkt.