Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten
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Aufgrund der Aktualität in den Finanzmärkten ist geprüft worden, wo es Handlungsbedarf gibt. Die IFBC AG wurde damit beauftragt, die veränderte Situation auf den Finanzmärkten zu analysieren und entsprechende Empfehlungen zu machen.
Pascal Previdoli (BFE) erläutert die Entwicklungen anhand der beigelegten Präsentation. Im Rahmen der WACC-Berechnung gibt es bezüglich der Eigenkapitalrendite nach wie vor gute Investitionsanreize. Dies trage zur Stabilität bei, die gemäss Pascal Previdoli (BFE) gewährleistet werden soll, um die Investitions- und Rechtssicherheit inskünftig zu garantieren. Auf der Fremdkapitalseite braucht es aufgrund der aktuellen Tiefzinsphase eine Anpassung.
Die IFBC präsentiert nach der Einleitung die Analyse und Empfehlungen. Nach der Vorstellung der Fakten und Empfehlungen durch IFBC gibt es eine kurze Fragerunde zu den Fakten und Analysen sowie die mündlichen Stellungnahmen der Anwesenden. Bis am 9. Oktober 2015 ist es zudem möglich, eine schriftliche Stellungnahme zuhanden des BFE einzureichen. Danach folgt die gesamthafte Auswertung aller Stellungnahmen. Im Dezember 2015 wird dem BR eine Verordnungsanpassung vorgelegt. Diese wird per 1. Januar 2016 in Kraft treten und als Basis dienen für die Neuberechnung des WACC des Tarifjahres 2017.
Der Antrag zur Aufnahme der Voten für das Protokoll ist von den Anwesen genehmigt worden.
4.2 Präsentation der Analyse durch die IFBC AG
Markus Varga (IFBC) stellt die Erkenntnisse und Empfehlungen vor, welche im Rahmen eines Gutachtens festgehalten worden sind. Er erläutert die wichtigsten Punkte anhand der Präsentation. Der Auftrag seitens BFE ist es gewesen, folgende zwei Fragen zu beantworten:
• Ist die Methodik zur Bestimmung der Kapitalkosten der Stromnetzbetreiber, die im Jahr 2012 festgelegt worden ist, noch immer sachgerecht?
• Falls IFCB der Meinung ist, dass die Methodik immer noch stimmt, gibt es Anpassungsbedarf bei einzelnen Kapitalkostenparametern? Stimmt die Definition der Grenz- und Minimalwerte im Rahmen der WACC-Berechnung?
Es ist eine Analyse der ökonomischen Rahmenbedingungen vorgenommen worden. Im Anschluss daran ist die bestehende WACC-Methodik beurteilt worden. Ebenfalls analysiert worden sind die Definitionen sowie die Mindest- und Grenzwerte. Schliesslich ist der Impact der Änderungen der StromVV auf den WACC aufgezeigt worden, falls alle Anpassungen wie vorgeschlagen umgesetzt werden. Markus Varga (IFBC) ergänzt, dass es sich bei der Zahl, die im WACC ausgewiesen worden ist, um einen theoretisch Wert handelt, welcher aufgrund von Finanzmarktdaten bis zum 30. Juni 2015 bzw. z. T. aufgrund von Daten bis zum 31. Dezember 2014 exemplarisch berechnet worden ist. Der definitive Wert des WACC für das Tarifjahr 2017 erfolgt ausschliesslich mit Finanzmarktdaten bis zum 31. Dezember 2015, die Anfang 2016 vorliegen werden.
Die aktuelle Zinssituation ist nicht typisch für einen normalen Wirtschaftsgang und auch stark getrieben vom Ausland. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für die Fremdfinanzierung bei tieferen Zinsen zurückgehen. Auch die verschlechterte Bonität durch den Rückgang der Aktienkurse gilt es im neuen Konzept zu berücksichtigen.