Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/18: Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) · 21 Seiten

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Übersicht

Am 15. Juli 2014 verabschiedete der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard). An der Plenarversammlung des Global Forum über Transparenz und den Austausch von Informationen für Steuerzwecke (Global Forum) vom 29. Oktober 2014 in Berlin erklärten nahezu 100 Staaten und Territorien ihre Absicht, den neuen globalen AIA-Standard einzuführen. Eine Anzahl von Staaten und Territorien haben den ersten Austausch für 2017 angekündigt, andere – darunter die Schweiz – für 2018, unter Vorbehalt der Gutheissung durch den Gesetzgeber. Am Gipfeltreffen der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20-Staaten) vom 15. und 16. November 2014 in Brisbane bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der G-20-Staaten ihren Willen, den automatischen Informationsaustausch rasch umzusetzen.

Ausgangslage

Der neue globale AIA-Standard sieht vor, dass bestimmte Finanzinstitute, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kundinnen und Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind. Diese Informationen umfassen alle Kapitaleinkommensarten und den Saldo des Kontos. Die Informationen werden automatisch, in der Regel einmal jährlich, der Steuerbehörde übermittelt, welche die Daten an die für die Kundin oder den Kunden zuständige Steuerbehörde im Ausland weiterleitet. Diese Transparenz soll verhindern, dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus versteckt werden kann.

Im Hinblick auf die Einführung des AIA-Standards hat der Bundesrat am 19. November 2014 die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) unterzeichnet. Das MCAA beruht auf Artikel 6 des multilateralen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) und sieht vor, dass Informationen auszutauschen sind, die nach den Vorschriften des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard, GMS) gesammelt wurden. Der von der OECD als Teil des AIA-Standards ausgearbeitete GMS ist in der Schweiz Beilage und Bestandteil des MCAA. Am 18. Dezember 2015 hat die Bundesversammlung das Amtshilfeübereinkommen sowie das MCAA zusammen mit dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) verabschiedet. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für den AIA geschaffen. Das Amtshilfeübereinkommen, das MCAA und das AIAG sollen am 1. Januar 2017 in Kraft treten, so dass im Jahr 2018 ein erster Datenaustausch erfolgen kann.

Inhalt der Vorlage

Gegenstand dieser Vorlage ist die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV). Sie enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum AIAG. Die AIAV benennt insbesondere weitere nicht meldende Finanzinstitute sowie ausgenommene Konten und regelt Einzelheiten in Bezug auf die Melde- und Sorgfaltspflichten der meldenden schweizerischen Finanzinstitute. Ausserdem enthält sie weitere Bestimmungen, die zur Umsetzung des AIA erforderlich sind. Die AIAV enthält zudem Ausführungsbestimmungen zu den Aufgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), zum Informationssystem sowie (in ihrem Anhang) die anwendbaren Alternativbestimmungen des OECD-Kommentars zum GMS. Die AIAV soll zusammen mit den rechtlichen Grundlagen für den AIA am 1. Januar 2017 in Kraft treten.