Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/18: Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) · 21 Seiten

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1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

In den letzten Jahren wurde die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerumgehung international stark intensiviert. Dies führte im Jahr 2014 zur Entwicklung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Der AIA-Standard wurde am 15. Juli 2014 vom Rat der OECD verabschiedet und am 15. und 16. November 2014 von den Staats- und Regierungschefs der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20-Staaten) gutgeheissen.

Bis heute haben 98 Staaten und Territorien gegenüber dem Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) ihre Absicht bekundet, den neuen AIA-Standard einzuführen (Stand: 14. April 2016). Vorbehaltlich des Abschlusses der anwendbaren Genehmigungsverfahren haben sich 55 dieser Staaten und Territorien verpflichtet, 2016 mit der Erhebung von Informationen zu beginnen, um 2017 einen ersten Datenaustausch durchzuführen (sog. early adopters). Bei 43 Staaten und Territorien, darunter die Schweiz, soll der automatische Informationsaustausch (AIA) im Jahr 2017 eingeführt werden, so dass im Jahr 2018 ein erster Datenaustausch erfolgen kann.

Gegenstand des AIA-Standards ist ein in regelmässigen Abständen zwischen zwei Staaten stattfindender Austausch von Informationen über Konten, die eine in einem bestimmten Staat steuerpflichtige natürliche oder juristische Person bei einem Finanzinstitut in einem anderen Staat hält. Der AIA-Standard regelt insbesondere die Modalitäten dieses Austauschs. Die auszutauschenden Informationen müssen von den Finanzinstituten des jeweiligen Staates gesammelt und an die Steuerbehörde dieses Staates übermittelt werden. Diese leitet die Informationen anschliessend an die zuständige Steuerbehörde des Staates weiter, mit dem ein entsprechendes AIA-Abkommen besteht. Der AIA-Standard definiert auch die auszutauschenden Informationen. Es handelt sich dabei insbesondere um Informationen über Kontobestände und sämtliche Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Veräusserungserlöse und übrige Einkünfte) sowie über die Identität der an diesen Vermögenswerten nutzungsberechtigten Personen. Im Übrigen regelt der AIA-Standard den Begriff der meldenden Finanzinstitute, enthält Vorschriften im Zusammenhang mit der Kundenidentifikation, Bestimmungen über den Datenschutz sowie über die Verwendung der ausgetauschten Daten (sog. Spezialitätsprinzip).

Der AIA-Standard besteht aus vier Elementen: ̶

einem Muster für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den AIA über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Mustervereinbarung), die festlegt, welche Informationen zwischen den Vertragsstaaten ausgetauscht werden sollen, und die Modalitäten des Austauschs regelt (insbesondere Zeitpunkt und Form der Übermittlung); ̶

dem gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard, GMS), der detailliert festlegt, wer welche Informationen über welche Konten zu sammeln hat. Der GMS orientiert sich grundsätzlich am US-amerikanischen FATCA-Modell; ̶

den Kommentaren mit Erläuterungen zur Mustervereinbarung und zum GMS; ̶

einer Grundlage für Informatiklösungen, die sicherstellen soll, dass bei der Umsetzung einheitliche Formate verwendet werden, so dass die Datenerhebung und -auswertung vereinfacht wird. Im Weiteren legt sie Mindeststandards für die Datenübertragung und die Datensicherheit fest.

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 Verhandlungsmandate zur Einführung des AIA verabschiedet. Die Mandate betreffen die Verhandlung der Einführung des AIA mit der EU, mit den USA (Wechsel vom Modell 2 zum Modell 1 des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)) sowie mit weiteren Staaten, mit denen die Schweiz enge politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhält. Weiter hat der Bundesrat am 19. November 2014 im Hinblick auf die Einführung des AIA-Standards die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) unterzeichnet. Die Vereinbarung bezweckt die