Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/7: Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 24 Seiten

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Die FMH beantragt, die Liste der schädigenden Stoffe und Arbeiten zu aktualisieren. Ausserdem soll ein Verfahren zur regelmässigen Revision dieser Liste in der Verordnung definiert werden (Einsetzung einer Kommission unter Einbezug der FMH).

Anhang 3 Bemessung der Integritätsentschädigung

Die aus Sicht der SUVA verfehlte Praxis soll korrigiert werden; entsprechend sollen Endoprothesen entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht mehr als Hilfsmittel gelten.

Art. 6a Abs. 3 VUV Anhörung der Arbeitnehmer

Der im Rahmen der VVO2010 eingefügte Absatz 3 widerspricht gemäss der SUVA Artikel 61 Absatz 1bis sowie Artikel 64 Absatz 2 VUV. Diese beiden Absätze sollen deshalb gestrichen werden.

Der Schweizerische Baumeisterverband lehnt den Antrag der SUVA ab, vielmehr soll der neu eingefügte Absatz 3 mit der „Muss-Vorschrift“ gestrichen werden.