Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/7: Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 24 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
A. Einleitende Bemerkungen
1. Ausgangslage
Die Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG; SR 832.20) ist nach einem langjährigen Prozess gestützt auf die Vorlage 2 der Botschaft vom 30. Mai 2008 (Organisation und Nebentätigkeiten der Suva) sowie gestützt auf die neue Vorlage 1 der Zusatzbotschaft vom 19. September 2014 (Unfallversicherung und Unfallverhütung) in der Schlussabstimmung vom 25. September 2015 in beiden Räten angenommen worden. Der Inhalt der Zusatzbotschaft stützte sich massgeblich auf einen Kompromissvorschlag, den die Sozialpartner eingebracht hatten, und der auch von den Versicherern unterstützt wurde.
Das Parlament hat den Umstand, dass ihm mit der Zusatzbotschaft breit abgestützte, konsensuale Revisionsvorschläge unterbreitet worden sind, in hohem Masse respektiert. Entsprechend sind diese nahezu unverändert angenommen worden. Bei dieser Ausgangslage beschränkt sich die Revision der Unfallverordnung (UVV; SR 832.202) grundsätzlich auf die unstrittigen Themenbereiche der Gesetzesrevision in Form von technischen Präzisierungen. Die Anpassungen auf Verordnungsstufe sollen die Anwendung des Unfallversicherungsrechts, das sich grundsätzlich bewährt hat, in einzelnen Punkten weiter verbessern und vereinfachen.
Die Anhörungsvorlage wurde auch im Internet auf der Homepage der Bundeskanzlei (https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2016.html) und auf jener des Bundesamtes für Gesundheit (http://www.bag.admin.ch/themen/versicherung/00321/02413/04163/index.html?lang=de)
veröffentlicht.
2. Gegenstand der Revision
Wesentliche Bereiche der Verordnungsrevision sind u.a. die Rentenkürzung im Alter und die dadurch erforderlichen Koordinationsbestimmungen in der beruflichen Vorsorge, die Unfallversicherung der arbeitslosen Personen, die Integritätsentschädigung für Asbestopfer, die Medizinaltarife, die Governancebestimmungen für die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) sowie die Reservevorschriften.
3. Stellungnahmen
Im Rahmen der vom 21. März 2016 bis 30. Juni 2016 durchgeführten Anhörung erhielt das Eidgenössische Departement des Innern insgesamt 57 Eingaben. Es haben sich 25 Kantone an der Anhörung beteiligt. 19 Eingaben stammen von Behörden und Organisationen, die zur Stellungnahme eingeladen worden waren. Von den 13 angeschriebenen politischen Parteien antworteten 2. 11 Stellungnahmen gingen ausserhalb der erfolgten Einladungen ein.
4. Überblick
4.1 Verzicht auf eine vertiefte Stellungnahme
Verschiedene Anhörungsteilnehmer haben aus unterschiedlichen Gründen auf eine materielle Stellungnahme verzichtet.
Hauptsächlich aufgrund der geringen Betroffenheit hat die bfu auf eine materielle Stellungnahme verzichtet, die Stiftung für Konsumentenschutz SKS und der Schweizerische Städteverband aufgrund fehlender personeller Ressourcen. Ebenfalls auf eine Stellungnahme verzichtet hat die IV-Stellen-Konferenz.
Das Centre Patronal teilt mit, dass die Verordnungsrevision den gesetzlichen Auftrag des revidierten UVG erfülle und keine Bemerkungen anzubringen seien. Die Kantone GL und JU schliessen sich vollumfänglich der Stellungnahme der GDK an und machen keine weiteren Ausführungen. Der Kanton AR verweist bezüglich der Medizinaltarif-Bestimmungen auf die Eingabe der GDK und verzichtet auf eine detaillierte Stellungnahme. Curafutura unterstützt die Position des SVV und der MTK betreffend die Medizinaltarif-Bestimmungen und verzichtet auf eine ausführliche Stellungnahme. Procap verweist auf die Eingabe des Dachverbandes Inclusion Handicap und verzichtet auf weitere Bemerkungen. Die EKAS verweist auf die Eingaben der in der EKAS vertretenen Institutionen und Organisationen und nimmt selbst nicht Stellung.