Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/7: Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 24 Seiten
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Art. 13 Tarife
Die SUVA beantragt, in Absatz 1 Buchstabe a den Hinweis Artikel 43 Absatz 4 zweiter Satz KVG zu streichen, da dessen zweiter Satz in Absatz 2 aufgenommen worden sei. In Buchstabe b soll der Verweis auf Artikel 49 Absatz 4 KVG gestrichen werden, weil damit der Begriff der Spitalbedürftigkeit übernommen werde, der im MVG nicht existiere.
Die FMH beantragt, diese Bestimmung zu streichen und verweist auf die Begründung zu Artikel 70 UVV.
Art. 13a Kostenermittlung und Leistungserfassung
Die SUVA beantragt folgende Ergänzung mit welcher gewährleistet werden soll, dass der Verein MTK die gesamte Krankenhausstatistik des BfS für die Spitäler und Kuranstalten direkt beim Bundesamt einfordern kann: „… die Unterlagen einzusehen und zu verwenden.“ Ausserdem wird vorgeschlagen, folgenden Absatz 2 einzufügen: „Das BAG stellt die vom BfS erhobenen Angaben nach Artikel 22a Absatz 1 des KVG zur Durchführung des MVG der Militärversicherung sowie der MTK je Leistungserbringer zur Verfügung.“
Art. 13b Vergütung der ambulanten Behandlung
Die SUVA verweist auf die diesbezügliche Eingabe der MTK, die vom SVV, santésuisse und curafutura unterstützt wird.
Die FMH schlägt vor, diese Bestimmung zu streichen und verweist auf die Begründung zu Artikel 70b UVV.
Art. 13c Vergütung der stationären Behandlung
Die SUVA verweist auf die diesbezügliche Eingabe der MTK, die bemerkt, dass Absatz 2 gemäss Artikel 70c UVV nicht übernommen wurde und bei Absatz 3 eine falsche Nummerierung im Anhörungstext vorliegt. Die Vorschläge der MTK werden vom SVV, von santésuisse und curafutura unterstützt.
Die FMH schlägt vor, diese Bestimmung zu streichen und verweist auf die Begründung zu Artikel 70c UVV.
Art. 14 Abs. 1 Koordination der Tarife
Die SUVA verweist auf ihre bisherigen Kommentare sowie die Eingabe der MTK zu den analogen Bestimmungen der Artikel 67-71 UVV, die vom SVV, von santésuisse und curafutura unterstützt werden.
Art. 20 Abs. 1 Beiträge an Sozialversicherungen
Die SUVA ist mit der redaktionellen Anpassung einverstanden.
Art. 31 Abs. 1 Koordination mit der Unfallversicherung
Die SUVA ist mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden.
Art. 33 Abs. 4 Unentgeltlicher Rechtsbeistand
Die SUVA ist mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden.
2. Weitere Bestimmungen (ausserhalb der Anhörungsvorlage)
Art. 2 Versicherungspflicht in Sonderfällen
Die SVP, die SUVA und der sgv beantragen, einen neuen Buchstaben i aufzunehmen, der auch folgende Ausnahme von der obligatorischen Versicherung vorsehen soll:
i. Personen ohne Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung in der Schweiz.
Art. 7 Abs. 3 Ende der Versicherung bei Wegfall des Lohnes
Gemäss SUVA und SVV soll die Vergütung von Überstunden nicht geeignet sein, die Unfalldeckung weiter zu führen, selbst wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass die Überstunden