Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/10: Revisionen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung · 22 Seiten
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1.2 Ergebnisse der Regulierungsfolgenabschätzung
Die Auswirkungen der Massnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung des Chemikalienrechts und dem Aktionsplan synthetische Nanomaterialien wurden im Rahmen einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) evaluiert. Namentlich die folgenden Massnahmen erfüllen die Kriterien für eine RFA7 aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung, der Regulierungskosten und der Auswirkung auf die Standortattraktivität:
Anmeldepflicht für in der EU nicht registrierte EINECS-Stoffe,
Anmeldepflicht für Nanomaterialien,
Meldepflicht für Zwischenprodukte.
Im Auftrag des BAG hat eine externe Firma die RFA in der Zeit von November 2015 bis April 2016 durchgeführt8. Sie basiert auf vier methodischen Elementen:
10 Fachgespräche, sowie punktuelle Diskussionen,
11 Fallstudien zur KMU-Verträglichkeit,
Online Befragung via Verbände,
Rücklauf: 77 Antworten von 309 Angefragten (25 %),
Validierung der Resultate im Rahmen von weiteren Fallstudien mit KMU und Gesprächen z. B. mit Verbandsvertretern.
Die Ergebnisse der RFA für die fünf Prüfpunkte gemäss den Richtlinien des Bundesrates:
Prüfpunkt 1: Notwendigkeit staatlichen Handelns
Einerseits können ohne Massnahmen ab Juni 2018 verstärkt ungeprüfte Stoffe (in der EU nicht registrierte EINECS-Stoffe) auf den Schweizer Markt gelangen. Andererseits sind die Gefahren und Risiken der neuen Nanotechnologie ohne Daten nicht abschätzbar. Es sind Massnahmen zu ergreifen, um ein hohes Schutzniveau in der Schweiz sicherzustellen.
Prüfpunkt 2: Auswirkung auf Akteure
Die Hauptakteure sind die Herstellerinnen (einschliesslich Importeure) von Chemikalien. Tabelle 1 gibt die ermittelte Anzahl betroffener Firmen und Stoffe pro Massnahme an.
Tabelle 1: RFA: Anzahl von der Massnahme betroffener Firmen und Stoffe
Massnahme Anzahl betroffene Anzahl Stoffe initial Anzahl Stoffe / Jahr Firmen
Anmeldepflicht nicht re- 100 - 200 100 - 900 0 – 10
gistrierte EINECS-Stoffe
Anmeldepflicht Nanomate- ~ 100 ~ 100 ~ 10
rialien
Meldepflicht Zwischenpro- 50 – 150 800 - 2300 80 - 230
dukte
Prüfpunkt 3: Auswirkung auf die Gesamtwirtschaft
Rund drei Viertel der Unternehmen gaben an, die Meldepflicht von Zwischenprodukten werde erträgliche oder unbedeutende Auswirkungen haben. Bei der Anmeldepflicht sind nur noch ungefähr 40% dieser Meinung. Das Resultat spiegelt die Kosten der Massnahmen wieder. Z.T. werden die Kosten als „unverhältnismässig“ eingeschätzt, weil die Massnahme nicht als sinnvoll erachtet wird (wie eine Anmeldepflicht bei Nanomaterialien, die als Nanoform in der EU registriert sind).
Prüfpunkt 4: Alternative Regelungen
Folgende Alternativen wurden genannt:
7 Siehe www.seco.admin.ch/rfa
8 Der Schlussbericht der RFA ist veröffentlicht unter: < https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/rechtwegleitungen/revisionen-des-chemikalienrechts/modernisierung-des-schweizer-chemikalienrechts.html >