Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/10: Revisionen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung · 22 Seiten
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Keine flächendeckende Anmeldepflicht für nicht registrierte EINECS-Stoffe, sondern nur risikobasiert,
Meldung von in der Schweiz in Verkehr gebrachten, gefährlichen Zwischenprodukten ab 100 oder 1000 kg/Jahr resp. eine risikobasierte Mengenschwelle.
Zur Anmeldung von Nanomaterialien wurde keine Alternative genannt.
Prüfpunkt 5: Zweckmässigkeit im Vollzug
Das Hauptproblem stellen fehlende Verfahren/Grenzwerte zur Beurteilung der Nanomaterialien dar sowie die Notwendigkeit der Abstimmung der Definition von Nanomaterialien mit der EU. Daneben wird für die Kantone das Auffinden der Firmen, die Zwischenprodukte herstellen oder importieren, eine Herausforderung sein, da diese bisher keinen Melde- und Anmeldepflichten unterlagen. Ausserdem sei eine Optimierung des Produkteregisters hilfreich, um den administrativen Aufwand von Unternehmen mit vielen Meldungen zu senken.
Fazit der RFA:
Für die Meldepflicht Zwischenprodukte sind die Kosten für die Wirtschaft relativ gering und sie wird als Nutzen eine Marktübersicht und die Konsistenz der Anforderung im Vergleich mit anderen Chemikalien nach sich ziehen. Die Anmeldepflicht für alte Stoffe und Nanomaterialien erzeugt hohe Kosten bei einer noch grossen Unschärfe bzgl. der Anzahl Stoffe; der Nutzen ist zwar nicht quantifizierbar, wird aber von den meisten befragten Fachleuten als potenziell gross eingeschätzt.
1.3 Ergebnisse der Vorkonsultationen
Anfang Juni 2016 wurden drei Sitzungen zur Vorkonsultation folgender Organisationen durchgeführt:
Nicht-Regierungsorganisationen (Fédération Romande des Consommateurs - FRC),
kantonale Fachstellen für Chemikalien (Vertreter von für den Chemikalienvollzug zuständigen kantonalen Stellen von 10 Kantonen),
Industrieverbände/Detailhandel (Scienceindustries, Schweizerischer Kosmetik- und Waschmittelverband [SKW], Federation of the Swiss watch industry [FH], Swissmem, Chemikalienhändler, Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie [VSLF], Swisstextiles, Mibelle Group).
Die Vorkonsultation hatte das gesamte Massnahmenpaket, wie unter 1.1 beschrieben zum Gegenstand. Übersicht der wichtigsten Ergebnisse in Tabelle 2.
Tabelle 2: Übersicht der wichtigsten Ergebnisse der Vorkonsultation
Massnahme NGOs Kantonale Stellen Industrieverbände
Anmelde- und Die FRC unterstützt ei- Ein kantonaler Vertreter schlägt Die Industrie plädiert dafür, Meldepflicht für ne spezifische Regelung eine Herabsetzung der Anmelde- etwaige EU-Regulierungen Nanomaterialien für Nanomaterialien. schwelle für Nanomaterialien von zu Nanomaterialien abzu-
1 t/a auf 100 kg vor. Die vorgese- warten und diese dann hene Mengenschwelle für die „smart“ umzusetzen. Meldepflicht für alle Nanomaterialien ab 0 kg/a sei sehr niedrig. Meldepflicht für - Eine Meldepflicht für Verwender Die Industrie setzt sich daberufliche Ver- von Nanomaterialien scheint aus für ein, den Kreis der Melwender von Na- Sicht einiger kantonaler Ämter ein depflichtigen (risikobasiert) nomaterialien Bruch mit der bisherigen Philoso- einzuschränken. Es solle phie der Chemikalienregulierung abgewartet werden, was zu sein. Ausserdem gehe eine ge- die EU macht. nerelle Meldepflicht sehr weit.