Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/10: Revisionen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung · 22 Seiten

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1.5.6 Streichung der massgebenden Menge

Im Rahmen der Anhörung zur Totalrevision ChemV wurden insgesamt sieben Stellungnahmen von Industrieverbänden und Firmen eingereicht, die eine Streichung der massgebenden Menge verlangten. Für Importeure sei es oft nicht möglich, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Menge zu ermitteln bzw. die notwendigen Registrierungsdaten zu erhalten. Diesen Argumenten folgend und nach einem Ausgleich für die Belastungen der Industrie mit den neuen Meldepflichten strebend, wird vorgeschlagen, die massgebende Menge zu streichen. Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe e ChemV stellt ohnehin sicher, dass die Anmeldeunterlagen "alle verfügbaren Unterlagen und Informationen über die Exposition und die schädlichen Wirkungen des Stoffs auf Mensch und Umwelt..." umfassen.

1.5.7 Neue Publikationspraxis

Rechtliche Verankerung einer neuen Publikationspraxis: Anhang 3 der ChemV (Kandidatenliste) soll künftig nur noch im Internet (Webseite der Anmeldestelle) und nicht mehr in der Amtlichen Sammlung publiziert werden. Die elektronische Publikation vereinfacht das Verfahren zur Anpassung dieser Bestimmungen (Amtsverordnungen) und reduziert den Aufwand der Verwaltung. Die Benutzerfreundlichkeit bleibt gewährleistet, ist allenfalls sogar wegen der besseren Recherchierbarkeit erhöht. Zur rechtlichen Verankerung der neuen Publikationspraxis muss Anhang 3 ChemV angepasst werden. Diese neue Publikationspraxis wird auch zeitgleich für diverse Anhänge der VBP eingeführt.

Der Änderungserlass als solcher wird auch weiterhin in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht, mit einem Verweis auf die elektronisch publizierten Anhänge.

Ein Beispiel, wie die Liste im Internet veröffentlicht werden soll, findet sich unter:

https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/recht-wegleitungen/revisionen-des-

chemikalienrechts/modernisierung-des-schweizer-chemikalienrechts.html

2. Auswirkungen

2.1 Wirtschaft

Meldepflicht für in Verkehr gebrachte, gefährliche, isolierte Zwischenprodukte

Die Meldepflicht erzeugt Aufwand auf Seiten der Wirtschaft. Die RFA hat ermittelt, dass 800-2300 Zwischenprodukte in Verkehr sind und dass jährlich ca. 80-230 Stoffe neu hinzukommen.

Aufgrund einer Firmenbefragung im Rahmen der RFA wurde der Medianwert für die Meldung einer Zubereitung auf rund 200 Franken geschätzt12. Für die Meldung von Zwischenprodukten sollte der Aufwand ähnlich hoch sein.

Somit schlägt die Massnahme mit initialen Kosten in der Höhe von 160'000 - 500'000 Franken und dann jährlich 16'000 - 50'000 Franken für die Gesamtheit der betroffenen Firmen zu Buche.

Mit der Meldepflicht können mittels der gemeldeten Daten Zwischenprodukte mit besonderen Risiken von den Behörden identifiziert und deren Risiken durch Schutzmassnahmen zum Beispiel am Arbeitsplatz minimiert werden, was der Wirtschaft einerseits eine bessere Reputation bzgl. Arbeitsschutz einbringen und mittelfristig durch Senkung der Prämien für die Berufsunfallversicherung bemerkbar sein wird.

Erweiterung der Meldepflicht für in Verkehr gebrachte Nanomaterialien

Einige hundert Nanomaterialien dürften sich in der Schweiz in Verkehr befinden13.

Aufgrund einer Firmenbefragung im Rahmen der RFA wurde der Medianwert für die Meldung einer Zubereitung auf rund 200 Franken geschätzt. Für die Meldung von Nanomaterialien sollte der Aufwand ähnlich hoch sein.

Somit sind die initialen Kosten für die Wirtschaft in Höhe von rund Hunderttausend Franken und dann einigen zehntausend Franken pro Jahr abschätzbar, wobei die als gefährlich eingestuften Nanomate-

12 Die Schätzungen der Unternehmen zeigten eine grosse Spanne, was die Verwendung des Mittelwertes (1000 Franken) irrelevant macht. Der Medianwert von 200 Franken ist realistischer, die Kommunikation einer Zubereitung unter Benutzung des elektronische Meldetools kann in etwa einer Stunde durchgeführt werden.

13 Das französische Nanoregister, mit einer Mengenschwelle von 100 g/a, enthält 300 verschiedene Nanomaterialien.