Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/19: Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) · 23 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 23Fedlex · Erläuternder Bericht
4 Rechtliche Aspekte
4.1 Verfassungs- und Gesetzesmässigkeit
Die Vorlage stützt sich, wie das Gesetz selbst, auf die Zuständigkeit des Bundes im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten (Art. 54 Abs. 1 BV) und des Zivilrechts (Art. 122 Abs. 1 BV).
4.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Vereinbarkeit der Vorlage mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz ist gewährleistet.
Mögliche Erweiterung:
Dasselbe gilt für die mögliche Erweiterung der Vorlage: Insbesondere durch den darin vorgesehenen Staatsvertragsvorbehalt nach Artikel 1 Absatz 2 ist auch im Rahmen der möglichen Erweiterung die Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz gewährleistet. Die als mögliche Erweiterung zur Diskussion gestellte Gesetzesänderung – namentlich das Verbot des Erwerbs von Betriebsstättegrundstücken zur blossen Kapitalanlage und von Anteilen an Immobiliengesellschaften – ist mit dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (FZA; SR 0.142.112.681) sowie an das Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (SR 0.632.31) vereinbar.
4.3 Erlassform
Da mit diesem Entwurf ein geltendes Gesetz abgeändert wird, ist der Erlass im Sinn von Artikel 164 BV in die Form eines Bundesgesetzes zu kleiden.