Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 70 Seiten
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Art. 36 Auskunftstyp IR_4_IP (NAT): Identifikation der Täterschaft bei
nicht eindeutig zugeteilten IP-Adressen (NAT)
Dieser Auskunftstyp ist neu und behandelt ein spezifisches Problem der Teilnehmeridentifikation im Falle von nicht-eindeutig zugeteilten IP-Adressen. Er basiert auf dem ETSI-Standard TS 102 657. Bei der sogenannten Network Address Translation (NAT) können sich viele Tausend Benutzer und Benutzerinnen gemeinsam die gleiche öffentliche IP-Adresse teilen. Eine Teilnehmeridentifikation ist bei NAT daher nur mit erhöhtem technischem Aufwand möglich.
Carrier-grade NAT (cgNAT) bedeutet Network Address Translation (NAT) auf Ebene der Anbieterin (Carrier). Dabei werden den Teilnehmenden im Netz der Zugangsanbieterin private IP-Adressen zugeteilt, die nur innerhalb des Netzes der Zugangsanbieterin gültig sind. Diese werden bei Zugriffen ins Internet an den Netzgrenzen der Zugangsanbieterin zum Internet in eine gemeinsame öffentliche Quell-IP-Adresse übersetzt (viele Teilnehmende teilen sich gleichzeitig eine öffentliche IP-Adresse). Die Unterscheidung der vielen einzelnen Internetverbindungen erfolgt mittels Port-Nummern. Diese Adressübersetzung muss für jedes eingehende und ausgehende IP-Paket durchgeführt werden. Bei nichtdeterministischen Verfahren führt das Gerät (Router) Zuordnungstabellen und speichert für jede Internetverbindung (Kontext) den Zeitstempel, die Quelle und das Ziel (jeweils IP-Adresse und Portnummer), die zugehörige private IP-Adresse und Portnummer des Teilnehmenden sowie die Art des Transportprotokolls. Bei deterministischen NAT-Verfahren werden Adressen und Portnummern mit einem Algorithmus übersetzt und können später wieder zurückgerechnet werden und somit entfällt die Notwendigkeit der Speicherung der Ziel-IP-Adressen und - Portnummern durch die Zugangsanbieterin für die Zwecke der Teilnehmeridentifikation.
Für den mobilen Internetzugang (z.B. GPRS, UMTS, LTE) werden schon seit längerem NAT-Verfahren eingesetzt. Die Hauptgründe dafür sind die Knappheit von öffentlichen IPv4-Adressen und Sicherheitsüberlegungen wie das sogenannte Topology Hiding, das heisst damit man von aussen nicht auf die Struktur des Netzes schliessen kann. Da mittlerweile kaum noch öffentliche IPv4-Adressen verfügbar sind, sind die Zugangsanbieterinnen dazu übergegangen, cgNAT mehr und mehr auch für fixe Internetzugänge einzusetzen.
Im Gegensatz zu IPv4 stehen bei IPv6 genügend Adressen zur Verfügung und es ist damit zu rechnen, dass cgNAT langfristig an Bedeutung verlieren wird. Im Moment ist aber eher eine zunehmende Bedeutung aufgrund der erschöpften Reserven von IPv4-Adressen und des stark wachsenden mobilen Datenverkehrs (z.B. Smartphones, Tablets) zu beobachten.
Absatz 1 Buchstabe a bestimmt, welche Angaben in der Antwort zu liefern sind, falls die Identifikation erfolgreich war. Gemäss Buchstabe b ist in der Antwort der Grund (z.B. kein Treffer, mehrere Treffer) mitzuteilen, falls die Identifikation nicht erfolgreich war.
Absatz 2 bestimmt, welche Angaben das Auskunftsgesuch enthalten muss:
- die öffentliche Quell-IP-Adresse (Bst. a), das heisst die gemeinsam benutzte öffentliche IP-Adresse, die im Internet als Originating IP sichtbar ist.