Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 70 Seiten

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- falls für die Identifikation notwendig, d.h. im Falle eines NAT-Verfahrens, die öffentliche Quell-Port-Nummer (Bst. b), die im Internet als Originating Port sichtbar ist.

Hinweis: Die private Quell-IP-Adresse und -Portnummer (private IP/port) sind nur der Zugangsanbieterin bekannt.

- falls für die Identifikation notwendig, d.h. im Falle eines nichtdeterministischen NAT-Verfahrens, die öffentliche Ziel-IP-Adresse (z.B. Webserver), die Ziel-Portnummer und der Typ des Transportprotokolls, z.B. TCP, UDP (Bst. c, d und e);

- der Zeitpunkt nach Datum und Uhrzeit (Bst. f). Hinweis: Die Zeitangabe muss exakt und der Suchbereich möglichst eng sein, damit falschpositive Treffer vermieden werden (siehe Erläuterungen zu Art. 35)..

Zusammengefasst sind für das Vorgehen folgende Schritte vorgesehen:

- 1. Schritt (gehört zu den Vorarbeiten und ist nicht Teil dieses Auskunftstyps): IP-History für das gesuchte Benutzerkonto bei der Betreiberin des Internet-Dienstes (Server-Seite) beschaffen.

- 2. Schritt: Auskunftsgesuch an die Internetzugangsanbieterin (Angabe der Verbindungsdetails eines konkreten Login-Ereignisses gemäss IP-History).

Details zum 1. Schritt: Abfrage der sogenannte IP-History für ein bestimmtes Benutzerkonto bei der Dienstanbieterin auf der Server-Seite, d.h. am "Ziel" (Beispiel: Blog-Betreiber, Webmail oder soziales Netzwerk)

Als Resultat erhält die Strafverfolgungsbehörde ein Verbindungsprotokoll mit allen Angaben zur Bestimmung der Internetzugänge, von wo aus die Zugriffe auf das gesuchte Benutzerkonto erfolgten: Quelle der Verbindung (IP-Adresse + Port), Zielserver (IP-Adresse + Port), Zeitstempel, Typ des Protokolls. Mit Hilfe dieser Angaben kann dann im 2. Schritt die Identifikation der Benutzerschaft erfolgen.

Details zum 2. Schritt: Beispielsweise könnte eine Suche für einen mobilen Internetzugang wie folgt ablaufen. Anhand der 3 bis 6 Angaben des Auskunftsgesuchs sucht die Zugangsanbieterin in den bei ihr gespeicherten NAT-Übersetzungsdaten die private IP Adresse und Portnummer (die dem gesuchten Teilnehmenden zum gesuchten Zeitpunkt zugeordnet waren, d.h. Source IP (private IP/port). Danach wird, anhand der im 1. Schritt gefundenen privaten IP-Adresse und Portnummer sowie dem Zeitstempel, die MSISDN oder IMSI des Teilnehmenden gesucht. Zum Schluss werden anhand der im 2. Schritt gefundenen MSISDN oder IMSI die entsprechenden Personendaten des Teilnehmenden gesucht.

Es sind auch ähnliche Abfragen möglich, zum Beispiel bei Dual-Stack Lite (DS Lite).

Seit der Version V1.14.1 des ETSI-Standards TS 102 657, welche im März 2014 veröffentlicht wurde, gibt es eine standardisierte Datenstruktur für NAT-Daten (Annex E.3 "ASN.1 definitions for network access services").

Die technischen Herausforderungen bei der Speicherung und Abfrage von NAT-Übersetzungsdaten bestehen darin, dass die Anbieterinnen erhebliche Datenmengen speichern und die Effizienz der Suchvorgänge sicherstellen müssen. Die vielen unterschiedlichen IP-Verbindungen, die gleichzeitig über den NAT-Router laufen, werden anhand der oben beschriebenen Parameter unterschieden.