Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 12 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

die Verlängerung einer Echtzeitüberwachung oder die Gebühr für die Verlängerung des Zugriffs nach Aufhebung einer Überwachung. Diese sei nicht mit dem sich daraus ergebenden Aufwand zu rechtfertigen.

Mehrere Kantone sowie die SSK weisen darauf hin, dass auch den Mitwirkungspflichtigen ein Beitrag zur Optimierung der Kostenstruktur zuzumuten sei und erwarten eine Senkung, teilweise sogar die Abschaffung, der Entschädigungen für die Mitwirkungspflichtigen.

Schliesslich verlangen diverse Kantone und die SSK, dass Gebühren nicht pro angeordnete Massnahme fällig würden, sondern im Vornherein eine Jahrespauschale zu vereinbaren sei.

Viele Mitwirkungspflichtige sowie die Piratenpartei haben ausserdem die kurze Frist für die Rechnungsstellung stark kritisiert und beantragen für die Rechnungsstellung eine Frist bis zum fünfzehnten anstatt des fünften Arbeitstag des Folgemonats.

Die KKPKS, die SSK sowie viele Kantone kritisieren die Berechnungsgrundlage. Sie sei zu kompliziert und generiere vor allem durch die Rechnungsstellung einen hohen administrativen Aufwand. Es wird mehrheitlich verlangt, die GebV-ÜPF als einzige Verordnung vorerst nicht in Kraft zu setzen und eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe einzusetzen, die einen Vorschlag für eine neue Gebührenordnung mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2019 erarbeiten solle.

3.3 VVS-ÜPF

35 Vernehmlassungsteilnehmende, darunter 18 Kantone, haben sich zur VVS-ÜPF geäussert.

Stellungnahmen Kantone Parteien Mitwir- Restliche Teilnehmende, da- Total

kungs- runter Dachverbände, Verwalpflichtige tungseinheiten und andere Organisationen

Gutheissung der Verord- - 1 - -1

nungsbestimmungen ohne Einwände Grundsätzliche Unterstüt- 17 - 5 1335

zung der Verordnungs-

bestimmungen, aber

diverse Bemerkungen und

Anpassungsvorschläge

Erhebliche Einwände zu - - - - - Verordnungsbestimmungen

Ganzheitliche Ablehnung 1 1 - -2

der Verordnungsbestimmungen Verzicht auf Stellungnahme 8 3 3 2943

zu den Verordnungsbestimmungen Total Stellungnahmen 26 5 8 4281

Kritisiert werden in der VVS-ÜPF vor allem verschiedene Funktionalitäten des Verarbeitungssystems des Dienstes ÜPF, die teilweise als zu weitgehend befunden werden.

Kritisch beurteilt werden auch die Regeln zur Verfügbarkeit der Daten, insbesondere der Langzeitaufbewahrung der Daten. Die KKJPD, KKPKS sowie einige Kantone beantragen ei-