Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 12 Seiten

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ne Verlängerung der Verfügbarkeit der Daten bei Notsuchen und Fahndungen. Bezüglich der Löschung verschiedener Daten werden zudem vereinzelt eine klarere Regelung sowie eine Löschung ohne Langzeitaufbewahrung gefordert.

Präzisierungen werden zudem auch für den Zugriff auf die Daten, den Zugang für Betroffene und die entsprechende Mitteilung an Betroffene verlangt.

3.4 VBO-ÜPF

37 Vernehmlassungsteilnehmende, darunter 9 Kantone, haben sich zur VBO-ÜPF geäussert. Einzig die SVP sowie die Kantone SZ und ZH weisen die Vorlage als Ganzes zurück. Von den weiteren Verbänden und Institutionen lehnen die Digitale Gesellschaft und Grundrechte.ch die Vorlage ab beziehungsweise haben erhebliche Einwände. Der Kanton GL und die BA verweisen auf die Stellungnahmen der KKPKS beziehungsweise der SSK.

Stellungnahmen Kantone Parteien Mitwir- Restliche Teilnehmende, da- Total

kungs- runter Dachverbände, Verwalpflichtige tungseinheiten und andere

Organisationen

Gutheissung der Verord- 4 1 - 16

nungsbestimmungen ohne Einwände Grundsätzliche Unterstüt- 3 - 6 1827

zung der Verordnungs-

bestimmungen, aber

diverse Bemerkungen und

Anpassungsvorschläge

Erhebliche Einwände zu - - - 11

Verordnungsbestimmungen Ganzheitliche Ablehnung 2 1 - 14

der Verordnungsbestimmungen Verzicht auf Stellungnah- 16 2 2 2343

me zu den Verordnungsbestimmungen Total Stellungnahmen 25 4 8 4481

Bemängelt wird vor allem die Zusammensetzung des beratenden Organs. Insbesondere die Anbieterinnen kritisieren, dass sie untervertreten seien. Vereinzelt wurde auch gefordert, dass ein Vertreter des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), der Zivilgesellschaft, der Richterschaft sowie der Konsumentenschutzorganisationen zusätzlich als Mitglieder aufgenommen werden müssen oder dass bei einer konsolidierten Empfehlung des beratenden Organs an das EJPD, das Einstimmigkeitsprinzip herrschen solle.

Viele Anbieterinnen und Organisationen kritisieren ausserdem, dass die Kommunikation über die Tätigkeit des beratenden Organs über das EJPD erfolgt, anstatt über den Vorsitzenden des beratenden Organs.