Vorlage

Vernehmlassung 2017/80: Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes · 21 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 20Fedlex · Vorlage

IX. Dokumentation

Regel 26. Im Rahmen des Dokumentationsprogramms sind die auf das Unterwasser-Kulturerbe gerichteten Tätigkeiten nach den gültigen fachlichen Standards der archäologischen Dokumentation detailliert und unter Einschluss eines Tätigkeitsberichts zu dokumentieren.

Regel 27. Die Dokumentation umfasst mindestens ein detailliertes Dossier zur Fundstelle, darunter Angaben zur Herkunft der Elemente des Unterwasser-Kulturerbes, die im Verlauf der auf das Unterwasser-Kulturerbe gerichteten Tätigkeiten von der Stelle umplatziert oder geborgen wurden, Feldnotizen, Pläne, Zeichnungen, Schnitte und Fotografien oder Aufzeichnungen in anderen Medien.

X. Sicherheit

Regel 28. Es ist ein Sicherheitskonzept auszuarbeiten, das die Sicherheit und Gesundheit des Projektteams und Dritter ausreichend gewährleistet und allen anwendbaren gesetzlichen und fachlichen Erfordernissen entspricht.

XI. Umwelt

Regel 29. Es ist ein angemessenes Umweltkonzept auszuarbeiten, mit dem gewährleistet wird, dass der Meeresboden und die Tier- und Pflanzenwelt des Meeres nicht ungebührlich beeinträchtigt werden.

XII. Berichterstattung

Regel 30. Es sind Zwischen- und Schlussberichte nach dem im Projektplan festgelegten Zeitplan verfügbar zu machen und in den einschlägigen öffentlichen Archiven zu hinterlegen.

Regel 31. Die Berichte enthalten

a) eine Darstellung der Ziele,

b) eine Darstellung der eingesetzten Methoden und Techniken,

c) eine Darstellung der erreichten Ergebnisse,

d) eine grundlegende grafische und fotografische Dokumentation aller Phasen der Tätigkeit,

e) Empfehlungen zur Bewahrung und Erhaltung der Elemente des geborgenen Unterwasser-Kulturerbes und der Fundstelle und

f) Empfehlungen für künftige Tätigkeiten.

XIII. Erhaltung der Projektarchive

Regel 32. Vor der Aufnahme einer Tätigkeit sind die Regelungen für die Erhaltung der Projektarchive zu vereinbaren und im Projektplan darzulegen.