Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 34 Seiten
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AR steht der Kandidatur "Sion 2026" positiv gegenüber. Sie soll mit konkreten Entwicklungszielen für die betroffenen Räume verbunden sein, um die Nachhaltigkeit des Projekts langfristig sicherzustellen. Die Bundesbeteiligung darf allerdings zu keinem Zeitpunkt dazu führen, dass übrige Bundesbeiträge an die Kantone in Frage gestellt werden. Sollten aufgrund der Bundesbeiträge an die Olympischen Winterspiele Massnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse erforderlich werden, sind diese strikte im Eigenbereich des Bundes vorzunehmen. Lastenabwälzungen auf die Kantone lehnt AR dezidiert ab. AR ist der Auffassung, dass die Sicherheit gewährleistet werden könnte, dass aber die Grundversorgung in allen Kantonen eingeschränkt werden müsste. Die Winterspiele und das WEF sollten nicht im selben Jahr stattfinden.
SG opponiert nicht gegen die Vorlage. SG unterstützt Winterspiele unter der Voraussetzung, dass sie einen wesentlichen Einfluss auf den Breitensport haben und Projekte vor, während und nach den Spielen eine gesamtschweizerische Perspektive aufweisen. SG wird einen IKAPOL-Einsatz mittragen unter der Voraussetzung, dass die Sicherheit in SG gewährleistet werden kann und der Einsatz gemäss Reglement entschädigt wird. SG erachtet das Engagement des Bundes an den kantonalen Polizeikosten mit 20% als unzureichend. Nicht möglich wäre die Durchführung des WEF im gleichen Jahr.
AG befürwortet grundsätzlich Winterspiele. AG unterstützt die vom Bund vorgesehenen Beiträge. Die Winterspiele sind unter anderem eine bedeutende Gelegenheit, attraktive, niederschwellige und barrierefreie Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum zu schaffen. Es dürfen jedoch zu keinem Zeitpunkt übrige Bundesbeiträge an die Kantone infrage gestellt werden und keine Lastenabwälzungen stattfinden. Betreffend Sicherheit hat AG die Erwartung, dass der Bund die Sicherheitsfragen rechtzeitig und umfassend prüft und die Gewährleistung der Sicherheit für den Grossanlass massgeblich mit seinen eigenen Sicherheitskräften wahrnimmt. Die Polizeikräfte der Kantone dürfen bei der Wahrnehmung ihrer eigenen Aufgaben und damit bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in ihren Kantonen nicht übermässig eingeschränkt werden. Vor allem die Grundversorgung der Kantone muss jederzeit gewährleistet sein (auch bei Verschärfung der Sicherheitslage wie zum Beispiel Terrorgefahr).
TG unterstützt grundsätzlich die finanzielle Unterstützung des Bundes. TG legt grosses Gewicht darauf, dass die Winterspiele von angemessener Dimensionierung sowie nachhaltig sind und erwartet, dass dem Aufwand von Bund, Kantonen und Gemeinden ein angemessener Gegenwert gegenübersteht. TG wird zirka 20% der Polizeikräfte für mehrere Wochen abkommandieren müssen. Damit verbunden sind Mehrkosten und Einschränkungen im Tagesbetrieb. Die Parallelunterstützung weiterer Grossveranstaltungen, die einen IKAPOL-Einsatz erfordern, sind für TG nicht möglich.
TI beurteilt das Projekt positiv, insbesondere was die Nachhaltigkeit und die Nutzung bestehender Anlagen in Übereinstimmung mit der Agenda 2020 des IOC betrifft. TI teilt die Vision des Vermächtnisses betreffend die Wirkung für den Tourismus und das Potenzial für das Image der Schweiz sowie die Entwicklung des Breitensports. TI sieht ein gewisses Risiko bei den Infrastrukturen bzw. deren sinnvoller Nutzung nach den Winterspielen. Dies insbesondere bei neuen Sportarten, die erst seit Kurzem olympisch sind. Ein IKAPOL-Einsatz TI ist gemäss Reglement oder auf der Basis einer noch zu bestimmenden Vereinbarung "Sion 2026" zu entschädigen.
NE steht der Vorlage positiv gegenüber und teilt die Haltung des Bundesrates bezüglich Nachhaltigkeit. Die Schweiz sollte die Möglichkeit nutzen, Winterspiele in vertretbarem Rahmen im Alpenraum durchzuführen. NE sieht das Hauptrisiko bei der Sicherheit. Sowohl bezüglich Ausführung als auch Finanzierung muss zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie allen weiteren Beteiligten (Polizei, Armee etc.) eine optimale Zusammenarbeit stattfinden. NE wird Einsatzkräfte für einen IKAPOL-Einsatz bereitstellen. Die Regelung der Entschädigung ist noch offen.
JU unterstützt das Engagement des Bundes unter der Voraussetzung, dass die Austragungskantone zustimmen und die erforderlichen Kredite gewährt werden. Es darf nicht zu Kürzungen von Beiträgen an die Kantone in anderen Bereichen führen. Allfällige Massnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse müssen beim Bund umgesetzt werden. Der Finanzierungsschlüssel betreffend den IKAPOL-Einsatz muss festgelegt sein. JU weist auf die geplante Landesausstellung hin. Diese könnte bei Winterspielen 2026 in der Schweiz nicht vor 2030 realisiert werden.