Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 34 Seiten

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4.2 Übrige Kantone

Zwölf Kantone (UR, GL, SO, BL, SH, AR, AG, TG, TI, NE, JU, GE) stehen der Vorlage positiv gegenüber. Dies allerdings meist in Verbindung mit Voraussetzungen, die gegeben sein müssen. AI schliesst sich der Stellungnahme der KdK an. SG opponiert nicht und könnte die Vorlage unterstützen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Skeptisch sind die Kantone NW und BS. Die Kantone SZ und ZG lehnen die Vorlage ab. Von den Kantonen ZH und LU sind keine Stellungnahmen eingegangen.

UR begrüsst die Durchführung solcher Sportgrossanlässe in der Schweiz. Chancen sieht UR insbesondere für den Tourismus und in der Zusammenarbeit bei der Organisation des Grossanlasses. UR erwartet die Organisation nachhaltiger Spiele. UR befürwortet eine Unterstützung des Bundes und ist der Meinung, der Bund solle sich finanziell noch stärker engagieren, etwa im Bereich der Sicherheit. UR unterstützt einen IKAPOL-Einsatz, weist allerdings darauf hin, dass die Sicherheitskräfte dann während gut dreier Monate im Kanton fehlen würden. Es ist nicht möglich, 2026 parallel zu den Winterspielen Einsatzkräfte für eine weitere Grossveranstaltung (wie etwa das WEF) abzustellen.

SZ lehnt die Vorlage ab und macht dafür insbesondere finanzielle Gründe geltend. In der Regel sei der wirtschaftliche Nutzen deutlich geringer als versprochen, bei gleichzeitig höheren Kosten. Weitere Gründe sind allfällige Opportunitätskosten (welche anderen Anliegen könnten mit der gleichen Menge an Steuergeldern realisiert werden?) sowie der fehlende Support der Bevölkerung (vgl. verschiedene kantonale Abstimmungen zu sportlichen Grossanlässen [GR, BE], aber auch die aktuellen Resultate konsultativer Befragungen). Für SZ ist das Projekt "Sion 2026" unter dem Aspekt der Opportunitätskosten nicht prioritär. Dies im Vergleich zu den grossen Herausforderungen, denen der eidgenössische Finanzhaushalt gegenübersteht sowie gegenüber zahlreichen Plänen im Bereich der steuerlichen Entlastung. SZ sieht Risiken primär im finanziellen Bereich und im Bereich Sicherheit, mit allenfalls direkten Auswirkungen auf das Polizeicorps SZ. Massnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse, die Lastenabwälzungen des Bundes auf die Kantone zur Folge hätten, lehnt SZ dezidiert ab.

NW steht Winterspielen in der Schweiz grundsätzlich skeptisch gegenüber. Dies insbesondere aufgrund der grossen ökonomischen und ökologischen Risiken. Winterspiele hätten meistens massive Defizite zur Folge gehabt und die Infrastrukturen hätten nach den Spielen nicht mehr oder nicht selbsttragend genutzt werden können. Für NW kommt nicht eine kantonale oder regionale, sondern nur eine nationale Kandidatur "Schweiz" in Frage. Für NW ist eine demokratische Legitimation mittels Volksabstimmungen auf kantonaler und nationaler Ebene unerlässlich. Ein beachtliches Risiko sieht NW bei einer allfälligen Veränderung der politischen Lage, die zu massiv höheren Sicherheitskosten führen könnte. Ein IKAPOL-Einsatz ist gemäss den gültigen Ansätzen zu entschädigen.

GL steht der Vorlage positiv gegenüber, falls die Winterspiele mit einem verhältnismässigen Aufwand der öffentlichen Hand machbar sind. GL hält fest, dass das Engagement des Bundes zu keinem Zeitpunkt dazu führen darf, dass übrige Bundesbeiträge an die Kantone in Frage gestellt werden. Sollten aufgrund der Bundesbeiträge Massnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse erforderlich werden, sind diese strikte im Eigenbereich des Bundes vorzunehmen. Lastenabwälzungen auf die Kantone lehnt GL dezidiert ab. Einen IKAPOL-Einsatz unterstützt GL, sofern er gemäss Reglement oder Vereinbarung "Sion 2026" entschädigt wird. Der Bund und die Durchführungsorganisation sollen mit den Austragungskantonen die Finanzierung klären. GL weist darauf hin, dass bei einem Zuschlag für die Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes 2025 GL engste Grenzen für ein zusätzliches Engagement im Sportbereich gesetzt sind.

ZG lehnt die Vorlage ab. ZG hält das Projekt "Sion 2026" für überdimensioniert, hat Zweifel an der Nachhaltigkeit, erachtet die vorgelegten Entscheidungsgrundlagen als ungenügend und den Rückhalt in der Bevölkerung als fraglich. Zunächst sollten wesentliche Fragen wie die Überarbeitung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) allgemeinverträglich gelöst werden. Falls die Vorlage nicht abgelehnt wird, stellt ZG den Eventualantrag, dass die Bedingung für den Beitrag des Bundes, wonach bei der Organisation und Durchführung der Winterspiele "Sion 2026" die An-