Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 34 Seiten
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Kanton im Falle eines Defizits haben. FR würde daher die Entwicklung der Finanzen sehr aufmerksam verfolgen.
OW steht dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber, erkennt aber viele Unsicherheiten betreffend die Sicherheit und die Vergabe der Winterspiele durch das IOC. OW äussert Zweifel, ob die geplanten rund 2 Mia. Franken Budget ausreichen. Als unbefriedigend erachtet OW den demokratischen Prozess mit diversen Teilabstimmungen anstelle einer nationalen Abstimmung über die Durchführung von Winterspielen in der Schweiz und die Bundesbeiträge. Dies auch, weil Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung Winterspiele in der Schweiz grundsätzlich ablehnt. Gemäss OW darf der Beitrag des Bundes nicht zu Kürzungen anderer Bundesbeiträge oder Lastenabwälzungen an die Kantone führen. Die Kostenübernahme eines IKA-POL-Einsatzes, der Abbau nicht mehr gebrauchter Anlagen und die Aufteilung eines allfälligen Defizits müssen gemäss OW geregelt werden. Je nach Höhe des von OW erwarteten Beitrags behält sich OW vor, einen Kredit beim Kantonsrat einzuholen oder eine Volksabstimmung durchzuführen. An den Kandidaturkosten beteiligt sich OW unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Beiträge des Bundes, des Wallis und der Stadt Sion. OW weist darauf hin, dass eine Vergabe der Winterspiele an die Schweiz Auswirkungen auf das Projekt Landesausstellung habe. Eine solche müsste verschoben werden, da die Durchführung zweier Grossveranstaltungen in kurzer Zeit nicht möglich sei.
BE steht dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber und unterstützt die Beteiligung des Bundes. Die Winterspiele müssen vom Bund und den Kantonen mitgetragen werden und mit der bestehenden Infrastruktur (Sportanlagen, Verkehr) möglich sein. Die Agenda 2020 des IOC muss wirksam umgesetzt werden. Die Akzeptanz des Projekts in der Bevölkerung, der Politik und der Wirtschaft sei von zentraler Bedeutung. Es sei aufzuzeigen, welche kurz- und langfristigen Wirkungen die Winterspiele auf die betroffenen Regionen haben. BE erkennt erhebliche Risiken im finanziellen Bereich, insbesondere bei einer Veränderung der Sicherheitslage bis ins Jahr 2026. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Verzögerungen im Bewilligungsverfahren dazu führen, dass die erforderliche permanente oder temporäre Infrastruktur nicht fristgerecht erstellt werden kann. BE wird dem Grossen Rat im September 2018 eine Kreditvorlage betreffend den Verzicht auf die Weiterrechnung von Sicherheitskosten an die Trägerschaft oder an andere Kantone unterbreiten. Die Kreditvorlage soll dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Die Volksabstimmung kann aufgrund der vorgegebenen Fristen erst im Februar 2019 stattfinden. BE sieht einen Beitrag von 1 Mio. Franken an die Kandidaturkosten vor. Dieses finanzielle Engagement von BE setzt entsprechende Leistungen der übrigen Partner voraus. Die Zahlung BE kann erst nach der Bewilligung der Beiträge des Bundes durch die eidgenössischen Räte geleistet werden.
GR steht dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber, hat aber aufgrund der Volksentscheide 2013 und 2016 eine zurückhaltende Position einzunehmen. GR hält denn auch nachdrücklich fest, keinen Beitrag an die Kandidatur zu leisten, nicht Durchführungskanton zu sein, keinerlei Defizite zu übernehmen und keine entsprechenden Garantien abzugeben. GR geht davon aus, dass im Fall von Bob/Rodeln/Skeleton die Standortgemeinde St. Moritz für die fristgerechte Erstellung allfälliger nicht-olympiaspezifischer Infrastrukturen zuständig wäre. GR trägt den Entscheid der KKJPD (Herbstversammlung 2017) betreffend Verteilung nicht vom Bund getragener Sicherheitskosten mit. Gemäss diesem soll ein allfälliger IKAPOL-Einsatz gemäss geltender Regelung entschädigt werden. Der Beitrag des Bundes an olympiaspezifische Sportanlagen wird begrüsst. GR ist nicht einverstanden mit Art. 2 lit. b dieses Bundesbeschlusses, wonach die Verantwortung und das Risiko der Erstellung beim Kanton liegen. Dieses liegt bei der Gemeinde St. Moritz. GR ist bereit, einen finanziellen Beitrag an die erforderlichen Investitionen zu leisten. GR geht davon aus, dass die Finanzierungslücke gemäss Seite 35 des Vernehmlassungsberichts (Dezember 2017) nicht vollumfänglich Sache der Kantone ist, sondern eine Aufteilung zwischen Trägerschaft, Gemeinde und Kanton erfolgt. Das WEF 2026 und die Winterspiele 2026 sind terminlich gut aufeinander abzustimmen. Die Gewährleistung der Sicherheit der Winterspiele 2026 in St. Moritz wäre allein mit eigenen Polizeikräften möglich. Das WEF und die Winterspiele zusammen wären eine grosse Herausforderung für GR und dürften Entlastungskontingente aus anderen Kantonen erfordern.