Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/94: Konzession für die SRG SSR · 25 Seiten
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Vernehmlassung zur Konzession für die SRG SSR
3.6.6 Art. 30 Internationale Zusammenarbeit
Der Entwurf sieht vor, es der SRG zu ermöglichen, im Programmbereich mit internationalen Programmveranstaltern zusammenarbeiten. Die Bestimmung entspricht jener der aktuellen Konzession.
arbus begrüsste diese Bestimmung.
3.6.7 Art. 31 Zusammenarbeit mit schweizerischen Medienunternehmen
Die Bestimmung sieht vor die SRG zu verpflichten, schweizerischen Medienunternehmen Kurzversionen von tagesaktuellen audiovisuellen Inhalten zu transparenten und gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Bestimmungen lösten verhältnismässig viele Reaktionen aus.
Die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Obwalden, Schaffhausen, St. Gallen, Waadt und Wallis, CVP, glp, SP, SAB media Forti, und CP begrüssten die Bestimmungen. Der VSM begrüsste «den Willen zur Zusammenarbeit und Anerkennung des Grundsatzes der Gleichbehandlung.»
impressum, SGB und SSM standen den Bestimmungen skeptisch gegenüber. Sie befürchteten, dass damit «weder eine echte Zusammenarbeit gefördert noch Medienvielfalt erreicht» (SGB), sondern falsche Anreize gesetzt würden, die letztlich zu einer Reduktion journalistischer Eigenleistungen bei privaten Medienunternehmen führen könnten.
Die Kantone Aargau, Glarus und SAB verlangten eine Präzisierung der Bestimmungen, z.B. hinsichtlich der «strukturellen, organisatorischen und vor allem finanziellen Modalitäten» (Kanton Aargau).
Der Kanton Tessin forderte generell ein stärkeres Engagement der SRG mit privaten Medien. Die glp begrüsste die Aufnahme der Bestimmung, hielt sie jedoch für zu restriktiv. Die AZ Medien forderten ebenfalls eine Erweiterung.
Gemäss VSP sollte die SRG allen schweizerischen Medienunternehmen Kurzversionen zur Verfügung stellen müssen und nicht nur jenen, die die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten des Schweizerischen Presserates anerkennen. RRR verlangte, die Inhalte seien gratis abzugeben.
arbus forderte, die übernommenen Videos müssten von den privaten Unternehmen als SRG-Produktion deklariert werden.
3.7 Abschnitt 7: Organisation
Abschnitt sieben sieht vor, der SRG Vorgaben zu verschiedenen Bereichen ihrer Organisation zu machen. Er lehnt sich stark an die Bestimmungen der aktuellen Konzession an. Die Bestimmungen gaben zu wenigen Reaktionen Anlass.
Die CVP verlangte eine Verpflichtung der SRG, «effizienter, kostenbewusster und ressourcenschonender zu produzieren.» Die SP möchte die SRG verpflichten, bei «Personalentscheidungen auf allen Hierarchiestufen und in allen Gremien konsequent für eine angemessene Vertretung der Geschlechter» zu sorgen. Travail.Suisse forderte die SRG zu verpflichten, Kündigungen möglichst zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass Prozessoptimierungen und andere Massnahmen der Kostenreduktion nicht den Personalbestand betreffen.