Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/94: Konzession für die SRG SSR · 25 Seiten
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Vernehmlassung zur Konzession für die SRG SSR
2 Vernehmlassungsergebnis
2.1 Beurteilung der Stossrichtung der SRG-Konzession
Insgesamt 50 von 74 Stellungnahmen enthielten explizite Äusserungen zur Stossrichtung der SRG-Konzession. Bei einer deutlichen Mehrheit dieser Akteure fand die Stossrichtung der Konzession Zustimmung: 35 Akteure äusserten sich zustimmend, 15 ablehnend (vgl. Abb. 1).
Beurteilung der Stossrichtung
der SRG-Konzession
40
35
35
30
25
19
20
15
15 10 3 4 3 4 4 4 3 5 1 2 21
00
0
Kantone Parteien Dachverbände Dachverbände der Medien Werbung Weitere Total
Gemeinden, Wirtschaft
Städte,
Berggebiete
zustimmend ablehnend
Abbildung 1 Beurteilung der Stossrichtung der SRG-Konzession.
Erfasst wurden nur Bewertungen, die sich explizit auf die gesamte Konzession beziehen. Kategorien gem. Liste der Vernehmlassungsadressaten.
Eine deutliche Mehrheit der Kantone (19 zu 3) äusserte sich zustimmend zur Stossrichtung der Konzession. Die Ausnahmen sind die Kantone Luzern, St. Gallen und Zug. Von den Parteien hiess eine knappe Mehrheit die Stossrichtung gut: Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), Grüne Partei der Schweiz (GPS), Grünliberale Partei (glp) und Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP). Grundsätzlich ablehnend äusserten sich: Bürgerlich-Demokratische Partei Schweiz (BDP), FDP. Die Liberalen (FDP) und Schweizerische Volkspartei (SVP). Gleichviele Akteure aus der Kategorie «Medien» (gemäss Adressatenliste) äusserten sich zustimmend (arbus, media Forti, Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) und Union nicht kommerzorientierter Lokalradios (UNIKOM)) bzw. ablehnend (Aktion Medienfreiheit, Interessengemeinschaft elektronische Medien (IGEM), Radios Régionales Romandes (RRR) und Verband Schweizer Medien (VSM)).
Zustimmung fand insbesondere, dass die vorgesehene Konzession eine stärkere Unterscheidbarkeit der SRG gegenüber privaten Veranstaltern festschreibe, womit auch ihr Service-public-Profil geschärft werde. Verschiedene Akteure waren demgegenüber der Meinung, dass die Konzession in diesem Punkt zu wenig weit gehe. Positiv aufgenommen wurde auch, dass die Konzession verschiedene im Parlament diskutierte Anliegen aufnimmt. Von verschiedener Seit wurde begrüsst, dass die Konzession Übergangscharakter hat (z.B. Kantone Schaffhausen und Thurgau).
Jene Akteure, die die vorgeschlagene Konzession grundsätzlich ablehnten, waren in der Regel der Meinung, dass der Bundesrat damit einer Grundsatzdebatte über den Service public vorgreife. Kritisiert wurde auch, dass die Konzession eine «Zementierung» des Status Quo bedeute, resp. der SRG im Online-Bereich einen Ausbau ermögliche, während Auftrag und Umfang der SRG eigentlich redimensioniert werden müssten.