Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/94: Konzession für die SRG SSR · 25 Seiten
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Vernehmlassung zur Konzession für die SRG SSR
Verschiedene Akteure forderten inhaltliche Veränderungen bei den Radioprogrammen. Der VSP forderte, die dritten Programme seien als komplementär-alternative Programme im Sinn von Couleur 3 zu gestalten. Und SRF4 sei in ein mehrsprachiges Radioprogramm für alle Sprachregionen ausschliesslich für die internationale und nationale Information umzugestalten. Der Kanton Zug sprach sich gegen die Verpflichtung auf 50 Prozent Schweizer Musik in den Musikprogrammen aus, AZ Medien hielten diese Quote für unrealistisch. SP und media Forti begrüssten die Vorgaben bezüglich Unterscheidbarkeit von kommerziellen Sendern, media Forti forderte gleichzeitig einen Ausbau entsprechender Bestimmungen (insbesondere für die dritten Programme). Der VSM wies darauf hin, dass die Professionalität der Moderation kein Unterscheidungsmerkmal zu Privatradiosendern darstelle. arbus forderte die Ermöglichung eines Ausbaus der Informationsleistung bei Musikwelle und Option Musique.
Verschiedene Forderungen betrafen die regionale Information und die Regionaljournale (vgl. auch Art. 6 Information). Der Kanton Wallis, TELESUISSE, VSM und VSP forderten, die Regionaljournale seien zu streichen. UNIKOM wollte auf die Regionaljournale verzichten oder die SRG verpflichten, die Regionaljournale in Kooperation mit Dritten zu produzieren. Demgegenüber forderte arbus, die SRG sei zur Ausstrahlung von Regionaljournalen zwingend zu verpflichten und der Kanton Uri forderte eine Stärkung der regionalen Berichterstattung, wobei er die Regionaljournale explizit erwähnte.
Forderungen betrafen auch Sponsoring und Medienpartnerschaften. RRR und VSP forderten, es sei der SRG zu verbieten, mit Veranstaltern exklusive Verträge über Medialeistungen abzuschliessen.
Der VSP forderte, die SRG müsse im Radiobereich auf Sponsoring verzichten.
3.4.2 Art. 17 Fernsehprogramme
Der Entwurf sieht vor, die Fernsehprogramme festzuschreiben, die die SRG verbreiten muss. Es ist auch vorgesehen, dass die SRG in der italienischen Sprachregion auf eines der beiden Programme verzichten kann, sofern sie ein gleichwertiges multimediales Angebot (nach Art. 18 Abs. 3) bereitstellt. Zudem ist vorgesehen, der SRG die Ausstrahlung von zielgruppenspezifischer Werbung zu ermöglichen. Die Bestimmungen gaben zu vielen und kontroversen Reaktionen Anlass.
Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Thurgau hielten die Verpflichtung der SRG auf ein explizit festgeschriebenes Programmangebot vor dem Hintergrund akzeptabel, dass es sich beim Entwurf um eine Konzession mit Übergangscharakter handelt. Die glp forderte generell (und unspezifisch) eine Reduktion der Fernsehsender. Der Kanton St. Gallen, GP, RRR, EMEK, der Verein «Ja zu No Billag» und Jungfreisinnige Schweiz forderten mehr Flexibilität für die SRG im Sinn einer Reduktion der Senderzahl, die sie verbreiten muss. Die SP begrüsste die Bestimmung, wonach die SRG ein auf bestehendem Material basierendes Programm mit aktualisierten Informationen und Programmhinweisen über Internet-Stream auch für die rätoromanische Schweiz verbreiten kann.
Verschiedene Forderungen wurden bezüglich der Programmzahl und ihrer Inhalte formuliert. Aktion Medienfreiheit forderte, die Zahl der Fernsehsender sei auf einen bis zwei pro Sprachregion zu reduzieren. RRR und TELESUISSE wollten das zweite Programm im Tessin streichen TELESUISSE zusätzlich auch die Internetkanäle (Abs. 4). Weiter verlangen TELESUISSE, VSM und AZ Medien die Streichung von SRF info. arbus forderte demgegenüber, SRF info als mehrsprachiges Fernsehangebot zu veranstalten. Der Kanton Uri möchte die Regionalberichterstattung auch im Fernsehen stärken.
Verschiedene Akteure äusserten sich zur Bestimmung betreffend multimedialem Angebot. Die Kantone Graubünden, Tessin, die SP, impressum und Pro Grigioni Italiano forderten, das Gebot der Gleichwertigkeit des multimedialen Programms sei zwingend einzuhalten. TELESUISSE, VSM und AZ Medien wollten auf das multimediale Angebot verzichten. Demgegenüber forderten die GP und media Forti, es sei der SRG zu ermöglichen, auch in den anderen Sprachregionen auf ein Programm verzichten zu können, sofern ein gleichwertiges multimediales Angebot bereitgestellt wird.
Die vorgesehene Bestimmung, der SRG die Ausstrahlung von zielgruppenspezifischer Werbung zu ermöglichen, wurde von einer Mehrheit abgelehnt. Die Kantone Aargau, Glarus, Luzern, glp, Grüne,