Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/94: Konzession für die SRG SSR · 25 Seiten
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Vernehmlassung zur Konzession für die SRG SSR
Der VSM forderte, auch anderen schweizerischen Medienunternehmen bzw. interessierten betroffenen Kreisen ein Anhörungsrecht einzuräumen.
3.9.2 Art. 42 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Der Entwurf sieht vor, dass die Konzession am 1. Januar 2019 in Kraft tritt und bis längstens 31. Dezember 2022 gilt (Abs. 1). Eine Verlängerung um höchstens vier Jahre ist vorgesehen, sofern dies nicht durch eine in der Zwischenzeit erfolgte Gesetzesänderung ausgeschlossen ist (Abs. 2). Diese Bestimmungen gaben zu wenigen Reaktionen Anlass.
SAB und TELESUISSE forderten (z.T. sinngemäss), Abs. 2 sei zu streichen.
Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und der VSP forderten eine Präzisierung, resp. Anpassung von Abs. 2.