Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/94: Konzession für die SRG SSR · 25 Seiten
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Vernehmlassung zur Konzession für die SRG SSR
Diese Bestimmung wurde von verschiedenen Akteuren begrüsst. Ablehnend äusserte sich niemand. Die glp forderte, dass sich die SRG in ihrem publizistischen Angebot zusätzlich an den Menschenrechten zu orientieren habe.
Absatz 3 des Entwurfs sieht neu vor, dass sich die SRG um eine angemessene Darstellung und Vertretung der Geschlechter in ihrem publizistischen Angebot bemühen muss.
Begrüsst wurde diese Bestimmung durch den Kanton Tessin, von GP, SP, VSM, alliance F, NGO-Koordination post Bejing Schweiz und eine Einzelperson. Ablehnend äusserte sich Aktion Medienfreiheit. Der Kanton Waadt, arbus, SSM, alliance F, NGO-Koordination post Bejing Schweiz und eine Privatperson forderten eine stärkere Bestimmung.
Absatz 4 des Entwurfs sieht vor, dass die SRG das Verständnis, den Zusammenhalt und den Austausch unter den Landesteilen, Sprachgemeinschaften, Kulturen, Religionen und gesellschaftlichen Gruppierungen fördert, sowie die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigt.
Diese Bestimmung wurde vom Kanton Waadt und SSV ausdrücklich begrüsst. Ablehnend äusserte sich niemand.
Absatz 5 des Entwurfs sieht vor, dass die SRG den unterschiedlichen Anliegen und Interessen des Publikums Rechnung tragen und eine hohe Akzeptanz und Reputation anstreben muss.
VSM und Aktion Medienfreiheit äusserten sich dahingehend, dass Quoten für die SRG nicht relevant sein dürften.
Absatz 6 des Entwurfs will die SRG verpflichten, gleichwertige Angebote in deutscher, französischer und italienischer Sprache anzubieten und das Rätoromanische auf angemessene Weise zu berücksichtigen.
Diese Bestimmung wurde von den Kantonen Neuenburg, Tessin und Wallis, sowie von SP und Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) begrüsst.
3.1.4 Art. 4 Anforderungen an die Qualität des Angebots und Qualitätssicherung
Der Entwurf beschreibt die qualitativen Anforderungen an das publizistische Angebot der SRG und macht Vorgaben zu einem zugehörigen Qualitätssicherungssystem. Er löste zahlreiche Reaktionen aus.
Die Bestimmungen in Art. 4, insbesondere jene zur Errichtung und Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems, wurden von zahlreichen Akteuren begrüsst: So von den Kantonen Genf, Glarus, Obwalden, Schaffhausen, Uri, Wallis, von CVP, glp, GP, SP, Travail.Suisse, VSM, media Forti, Fédération des Entreprises Romandes (FER). Der Kanton Zürich erwartete, dass dadurch die Unterscheidbarkeit gegenüber privaten Veranstaltern verstärkt werde, was er begrüsste.
Ablehnend oder skeptisch gegenüber den Bestimmungen zum Qualitätssicherungssystem äusserten sich die Kantone St. Gallen und Zug, SSM und SGB. Befürchtet wurde ein übermässiger Ausbau der Bürokratie resp. hohe Kosten. Diese Befürchtung teilte auch der Kanton Glarus, wiewohl er die Errichtung von Qualitätssicherungsmassnahmen grundsätzlich begrüsste.
Der Kanton Uri schlug vor, dass Qualitätssicherung nicht nur ex post festgestellt, sondern auch ex ante zu erfolgen habe; der Kanton Waadt wollte, dass Umfang und Art der Berichterstattung über die Regionen qualitativ und quantitativ gemessen würden. Der VSM forderte, es sei ein Verfahren zu definieren das festlegt, wie im Fall festgestellter Qualitätsmängel vorzugehen sei.