Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/94: Konzession für die SRG SSR · 25 Seiten

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Vernehmlassung zur Konzession für die SRG SSR

ihrer Einnahmen aus der Abgabe für Radio und Fernsehen für die Erfüllung ihres Leistungsauftrages im Bereich Information einsetzen muss.

Verschiedene Forderungen betrafen Vorgaben zu den Inhalten des Informationsangebots. Die GP hätte für Art. 6 generell eine offenere und flexiblere Formulierung bevorzugt, auch bezüglich der finanziellen Vorgabe. Der Kanton Luzern, impressum, ProCinema und filmdistribution schweiz (fds) beantragten, dass die SRG ausdrücklich auch zur Kulturberichterstattung zu verpflichten sei. Der Kanton Zug erachtete die Vorgabe, dass die SRG sich bei der Darstellung ihrer Informationsangebote einer «Vielzahl geeigneter Formate und Verbreitungswege» zu bedienen habe, «als zu hoch gegriffen. Die Eignung als Kriterium würde genügen.» Der Kanton Waadt forderte, dass die SRG in ihren Nachrichtensendungen nicht nur auf einen «umfassenden und vielfältigen» sondern auch «objektiven» Überblick über die relevanten tagesaktuellen Ereignisse zu verpflichten sei. Aktion Medienfreiheit erachtete es als «falsch», in der Konzession explizit Sportresultate, Wetter- und Verkehrsmeldungen zu erwähnen. Zudem forderte sie, dass sich der Informationsauftrag «nicht auf den Online-Bereich erstrecken» dürfe: «Das Anbieten von Newsplattformen im Internet ist den privaten Verlegern zu überlassen.»

Kontrovers wurde die Frage des geografischen Bezugs der Informationen im Angebot der SRG aufgenommen (Abs. 2). Der Entwurf sieht vor, dass die SRG den Schwerpunkt ihrer Informationsleistung auf die internationale, nationale und sprachregionale Ebene legt. Pro Grigioni Italiano forderte, es sei zusätzlich auch die «eidgenössische» Ebene in die Bestimmung aufzunehmen. Der VSP forderte ein Verbot von Informationsleistungen, die die regionale Ebene betreffen, während die Kantone Glarus und St. Gallen sowie SAB Auflagen zur Rücksichtnahme auf die Regionalmedien forderten. Demgegenüber äusserten sich die Kantone Aargau, Glarus, Schaffhausen und Zug dahingehend, dass die Kantonal- und Regionalberichterstattung im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden solle. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen und Uri forderten Bestimmungen zum Ausbau der regionalen Berichterstattung.

Verschiedene Forderungen betrafen die vorgesehene finanzielle Vorgabe für die Information (Abs. 6). Der VSP verlangte eine Erhöhung des Quorums von mindestens der Hälfte auf mindestens zwei Drittel. SAB schlug vor, dass die SRG nicht «mindestens» sondern «rund» die Hälfte der Abgabe für Radio und Fernsehen für die Erfüllung ihres Leistungsauftrages im Bereich Information einsetzen müsse. impressum hätte es begrüsst, wenn sich der «mindestens hälftige Anteil auf das Gesamtbudget der SRG SSR beziehen würde und nicht nur auf die Einnahmen aus der Medienabgabe».

Weitere Forderungen betrafen die Zusammenarbeit der SRG mit anderen Veranstaltern. Der Kanton Neuenburg forderte die SRG zu verpflichten, im Informationsbereich mit den privaten Regionalmedien zusammenzuarbeiten, um die entsprechenden politischen und sozialen Debatten vielseitiger zu machen. arbus forderte die Einführung einer Bestimmung, wonach die SRG die Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Veranstaltern fördern und intensivieren müsse.

Der VSM bemängelte die Bestimmung, wonach die SRG «sich bei der Darstellung ihrer Informationsangebote einer Vielzahl geeigneter (…) Verbreitungswege» zu bedienen habe, weil damit «die Expansion im Online-Bereich betont» werde.

3.2.2 Art. 7 Kultur

Der Entwurf sieht inhaltliche Anforderungen an das Kulturangebot und Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Branchen vor. Zudem ist vorgesehen, dass die SRG «für die verlangten kulturellen Leistungen angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung» stellt. In den Erläuterungen zur Konzession wird festgehalten, dass rund ein Viertel der Abgaben für die Kultur eingesetzt werden soll. Die Bestimmungen lösten viele Reaktionen aus.

Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Zürich, die SP, SSV, impressum und RRR begrüssten die Bestimmungen. Autorinnen und Autoren der Schweiz (AdS) begrüsste die explizite Erwähnung der Literatur.