Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/94: Konzession für die SRG SSR · 25 Seiten

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Vernehmlassung zur Konzession für die SRG SSR

Die WEKO beantragte, mit einer Konzessionsbestimmung sicherzustellen, dass Dritte in keiner Form im Nachvollzug (Kopieren / Adaptieren) der SRG-Innovationen eingeschränkt würden. Die EMEK forderte, die SRG sei zu verpflichten, im Bereich Forschung und Entwicklung mit Universitäten und privaten Medienhäusern zu kooperieren.

In Bezug auf die Errichtung eines Innovationsmanagements äusserten sich SGB, Aktion Medienfreiheit und SSM kritisch oder ablehnend.

3.3.2 Art. 12 Berücksichtigung der jeweils anderen Sprachregionen

Der Entwurf sieht Bestimmungen vor, die die SRG verpflichten, in Angeboten mit hoher Publikumsbeachtung die jeweils anderen Sprachregionen zu berücksichtigen und entsprechende Kennzahlen zu veröffentlichen. Die Bestimmungen lösten wenige Reaktionen aus.

Die Kantone Genf, Glarus, Graubünden, Obwalden und Thurgau, CVP, glp und SP, SAB, SSV, SGB, Travail.Suisse, media Forti, VSM und Pro Grigioni Italiano begrüssten die Bestimmungen.

Pro Grigioni Italiano schlug vor, die SRG zusätzlich zu verpflichten, in ihrem Informationsangebot der besonderen Situation der mehrsprachigen Kantone Rechnung zu tragen. Zudem müsse sie nicht nur im aktuellen Informationsangebot und in anderen Angeboten mit hoher Publikumsbeachtung, sondern auch im «Hintergrundangebot» die jeweils anderen Sprachregionen berücksichtigen.

3.3.3 Art. 13 Angebote für junge Menschen

Der Entwurf sieht vor, die SRG zu verpflichten, Angebote bereitzustellen, die auf die Lebenswirklichkeit und die Interessen junger Menschen ausgerichtet sind (Abs. 1) und diese gemäss den Mediennutzungsgewohnheiten dieser Zielgruppe aufzubereiten und zu verbreiten (Abs. 2). Die Bestimmungen lösten verhältnismässig viele Reaktionen aus.

Insbesondere wurde kontrovers beurteilt, ob entsprechende Bestimmungen grundsätzlich in die Konzession aufzunehmen seien. Eine Mehrheit sprach sich dafür aus. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Genf, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Schaffhausen, Thurgau, Wallis und Zug, CVP, glp, SP, SAB, SSV, Travail.Suisse, arbus, media Forti und VSM begrüssten die Bestimmungen. Der VSM sprach sich allerdings «dezidiert gegen spezielle „Jugendkanäle“ im Netz» aus. SVP, Aktion Medienfreiheit, VSP, der Verein «Ja zu No Billag» und Jungfreisinnige Schweiz forderten die Streichung des Artikels. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden verlangte stärkere Bestimmungen.

Die GP war der Meinung, die Bestimmungen seien in Art. 3.3 zu integrieren. impressum hätte es begrüsst, wenn zusätzlich eine Bestimmung zur Förderung der Medienkompetenz aufgenommen worden wäre.

3.3.4 Art. 14 Menschen mit Migrationshintergrund

Der Entwurf sieht vor, die SRG zu verpflichten, in ihren Angeboten Menschen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen und integrative Inhalte zu vermitteln. Die Bestimmungen lösten wenige aber kontroverse Reaktionen aus.

Kantone Bern, Glarus, Obwalden, Thurgau, Zug, CVP, glp, SP, SAB, arbus, Travail.Suisse begrüssten die Bestimmungen. SVP, Aktion Medienfreiheit, der Verein «Ja zu No Billag» und Jungfreisinnige Schweiz forderten die Streichung des Artikels. SSM hingegen schlug eine stärkere Formulierung vor.

Die GP war der Meinung, die Bestimmungen seien in Art. 3.3 zu integrieren.