Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/28: Entwurf zur Totalrevision der Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung) · 32 Seiten

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Insbesondere im Kanton Wallis sei es seit vielen Jahren Tatsache, dass Canyoning durch Einzelpersonen angeboten werde. Es sei im Weiteren nicht gerechtfertigt, dass Bergführer mit Zusatzausbildung Canyoning als Einzelanbieter durchführen dürfen, Canyoning-Guides mit spezifischen SOA-Abschlüssen jedoch nicht.

Artikel 11 Anbieter nach Artikel 6 des Gesetzes Parteien

Die SP unterstützt ein Label, das deutlich macht, dass ein Betrieb über ein Sicherheitsmanagementsystem verfügt, das gewissen Mindestanforderungen genügt. Es sei dabei wichtig, dass alle Aktivitäten nach Artikel 4 Absatz 1 zertifizierbar seien.

Dachverbände und interessierte Organisationen sowie Private

SOA begrüsst die vereinfachte Formulierung dieses Artikels. Es sei wichtig, dass alle Aktivitäten aus Artikel 4 Absatz 1 zertifizierbar bleiben.

3. Abschnitt: Zertifizierung

ZH erachtet die Vereinfachung betreffend die Zertifizierung von Betrieben als zweckmässig. SO unterstützt die Zertifizierung der Sicherheitsvorkehrungen mittels ISO-Normen.

Die SVP erachtet die vorgesehenen Zertifizierungsauflagen als zu gross. Die meist personell und finanziell kleinen Anbieter dürften Mühe haben, die zeitraubenden Auflagen und Prozesse zu bewältigen. Aus diesem Grund fordert die SVP, dass das VBS entweder auf Zertifizierungsauflagen verzichtet (Freiwilligkeit) oder diese auf das wirklich sicherheitsrelevante Notwendige beschränkt.

CP bemerkt, dass die Ermöglichung der Zertifizierung auch mit ISO-Normen zu Erleichterungen für die Anbieter führe. Es sei jedoch darauf zu achten, dass die Zertifizierungskosten nicht ausufern.

Artikel 12 Zertifizierungsstelle Parteien

Die SP unterstützt im Sinne der Sicherheit, dass Zertifizierungen künftig durch vom VBS anerkannte Stellen vorgenommen werden können.

Dachverbände und interessierte Organisationen sowie Private

SiA, SOA, bfu und Suva unterstützen diese Bestimmung.

Artikel 13 Anerkennung von Zertifizierungsstellen durch das VBS Kantone

VS begrüsst zwar, dass die Zertifizierungsmöglichkeiten erweitert werden sollen. Im vorgeschlagenen Text werde aber das Ziel, eine möglichst hohe Sicherheit und Qualität für die Kunden zu erreichen, nicht erreicht. Der wirtschaftliche Aspekt einer weniger kostenintensiven Zertifizierung sei wahrscheinlich hier berücksichtigt worden. VS fordert, dass die Absätze 1 und 2 mit kumulativen Anforderungen ergänzt werden.

Parteien

Die SP ist der Meinung, dass Zertifizierungen nur von Auditorinnen und Auditoren durchgeführt werden sollen, welche sich über Fachkenntnisse in den Aktivitäten ausweisen können. Überprüfungen der Sicherheitsstandards müssen auch in der praktischen Umsetzung vor Ort garantiert werden.