Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/28: Entwurf zur Totalrevision der Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung) · 32 Seiten
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1. Ausgangslage
Nach den ersten Vollzugsjahren hat sich eine Revision der Risikoaktivitätenverordnung wegen Entwicklungen im Outdoor-Bereich als notwendig erwiesen. Da die Änderung mehr als die Hälfte der Artikel dieses Erlasses betrifft, wird eine Totalrevision vorgenommen (vgl. Ziff. 276 der Gesetzestechnischen Richtlinien, GTR). Die Änderungen sind vielfach redaktioneller Natur. Inhaltlich sind nur punktuelle Anpassungen zu verzeichnen.
Mit Beschluss vom 28. März 2018 beauftragte der Bundesrat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bei den Kantonen und den interessierten Personen und Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zum Revisionsentwurf der Risikoaktivitätenverordnung durchzuführen. Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren wurden nach dem Beschluss des Bundesrates auf der Webseite der Bundeskanzlei und des Bundesamtes für Sport
(BASPO) publiziert. Die Adressaten1 der Vernehmlassung wurden dahingehend informiert.
Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis 5. Juli 2018.
2. Vorbemerkungen
2.1 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
Neben den Kantonen wurde die Konferenz der Kantonsregierungen, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie 54 weitere interessierte Organisationen begrüsst. Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 82 Stellungnahmen ein (25 Kantone, 4 Parteien, 53 Verbände und weitere interessierte Organisationen sowie Private).
2.2 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht
Die Vernehmlassungsteilnehmenden werden in der Regel mit Abkürzungen2 zitiert. Bei Institutionen, für die keine offiziellen bzw. mehrdeutige Abkürzungen vorliegen, wurden aus Praktikabilitätsgründen ad hoc neue Abkürzungen geschaffen.
Für den Vernehmlassungsbericht wurden die Teilnehmenden in drei Kategorien (Kantone, Parteien, Dachverbände und weitere Organisationen sowie Private) eingeteilt. Die Reihenfolge innerhalb einer Kategorie ist zufällig und drückt keine inhaltliche Wertung aus.
3. Grundsätzliche Einschätzung der Vorlage
In nachfolgender Tabelle wird ein Überblick über die generellen Stossrichtungen der Vernehmlassungsteilnehmenden vermittelt:
Begrüssen Totalrevi- Lehnen Totalre- Gemischte / neutrale Haltung, sion der Verordnung vision der Ver- Detailbemerkungen
im Grundsatz ordnung in die-
ser Form grund-
sätzlich ab Kantone VD, NE, LU, OW, SZ, AR TG, SO, GL, BL, AG, TI, GE, GR, ZH, VS, AI, ZG, BE, FR, NW, SG, UR, SH Parteien SP, BDP SVP FDP
1 Vgl. Liste in Anhang 5.1.
2 Vgl. Liste in Anhang 5.2.