Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/28: Entwurf zur Totalrevision der Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung) · 32 Seiten
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Dachver- SBV, SSSA, SSBS, ERBINAT, AP- SAC, SGHVR, CHWW, bände bfu, Suva, SiA, STV, SSI, Pro Senec- NWWW, OWWW, ZGWW, und inte- NFCH, UIMLA, SOA, tute, Can- TGWW, LUWW, BAW, NEWW, ressierte Swiss Canoe, SAB, yoningCH, BEWW, AGWW, ZHWW,
Organisa- Pfadi, SKLV Bachab, NFRT, diverse Wanderleiterin-
tionen so- nen und Wanderleiter, PA, wie Pri- WeitWandern, SWL/ASAM,
vate CP, SRF, AC, Lagger, Pellis-
sier, Hermann, Rey, SLF, KAT, SBS, WBB, Jubla
Schriftlich mitgeteilt, dass sie auf eine Vernehmlassung verzichten, haben: BS, Städteverband,
Gemeindeverband, Konsumentenschutz.
Folgende Vernehmlassungsteilnehmende schliessen sich den Stellungnahmen anderer Organisationen an: Suva an bfu, NEWW an CHWW.
4. Die Ergebnisse im Einzelnen
Einzelne Absätze und Buchstaben, zu denen keine Bemerkungen eingegangen sind, werden im Bericht nicht aufgeführt.
4.1 Zentrale und übergreifende Themen
Umschreibung des Begriffs der Gewerbsmässigkeit (Art. 2)
Die Streichung der Umsatzgrenze von CHF 2'300 und die vorgeschlagene neue Umschreibung des Begriffs der Gewerbsmässigkeit wird insgesamt als zielführend betrachtet. Insbesondere die Kantone befürworten diese Anpassung, da der Vollzug durch die Kantone erleichtert wird.
Die gesetzliche Vermutung, wonach bei einem öffentlichen Angebot von einer Gewerbsmässigkeit auszugehen ist, ist umstritten. Es wird vorgebracht, dass eine Umkehr der Beweislast zuungunsten der Anbieter auf Verordnungsstufe gegen das Gesetzmässigkeitsprinzip verstosse und unverhältnismässig sei.
In verschiedenen Eingaben wurde darauf hingewiesen, dass die Angebote der «nicht kommerziellen» Wanderorganisationen (Naturfreunde, Pro Senectute, Wanderwege, SAC) insgesamt als nicht gewerbsmässig gelten sollen.
Beurteilung der Eignung der Schneebedingungen (Art. 3)
Der vorgeschlagene Artikel 3 wird sowohl von den Kantonen als auch von den interessierten Organisationen, die sich dazu äusserten, abgelehnt. Insbesondere erfolgt Kritik durch Fachspezialisten. Die bestehende Vorstellung von einer fachgerechten Beurteilung des Lawinenrisikos sei falsch.
Bewilligungspflichtige Aktivitäten (Art. 4)
Bewilligungspflicht für Schneeschuhtouren WT2:
Die Herabsetzung des Schwierigkeitsgrads von WT3 auf WT2 wird insgesamt kritisiert.
Schwierigkeitsgrad «S» für Schneesportlehrer bei Variantenabfahrten:
Eine generelle Öffnung des Schwierigkeitsgrades «S» (bisher «ZS») für Schneesportlehrer mit Bewilligung wird in einzelnen Stellungnahmen abgelehnt. Allerdings können sich die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden vorstellen, dass auch Schneesportlehrerinnen und –lehrer Gäste im Schwierigkeitsgrad «S» begleiten dürfen, wenn präzisierende Rahmenbedingungen festgelegt werden.
Kletterlehrer – Klettersteig nach Zusatzausbildung:
Diese Kompetenzerweiterung wird grösstenteils als sinnvoll erachtet. Von diversen Befürwortern wurde dargelegt, dass für Klettersteige die Einschränkung bis und mit dem Schwierigkeitsgrad K3 nicht nachvollziehbar sei.