Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/28: Entwurf zur Totalrevision der Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung) · 32 Seiten
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Dachverbände und interessierte Organisationen sowie Private
SiA, die bfu und Suva unterstützen diese Bestimmung. Der SOA erscheint diese Regelung als angemessen
SRF betont die Wichtigkeit, die internationalen IRF-Brevets auch in der Schweiz anzuerkennen.
Artikel 16 Sicherheitskonzepte und Sicherheitsüberprüfungen Parteien
Die SVP fordert, dass aufgrund der drohenden Überregulierung und Kostenexplosion Artikel 16 ersatzlos zu streichen sei.
Dachverbände und interessierte Organisationen sowie Private
SiA, die bfu, die Suva und der STV sind der Meinung, dass, wenn öffentliche Aufgaben durch private Institutionen wahrgenommen werden, diese entsprechend entschädigt werden sollten. Die «kann»-Formulierung von Absatz 1 werde dem nicht gerecht. Diese sei durch eine verbindliche Fassung zu ersetzen.
Die SOA begrüsst diesen Artikel.
Artikel 17 Kantone
SO, AI, TI, ZH, LU, VD und VS begrüssen es, dass in Zukunft ausländische Anbieterinnen und Anbieter von Risikoaktivitäten in der Schweiz ab dem ersten Tag ihre Tätigkeiten melden müssen. Die heutige Frist von 10 Tagen erschwere den Vollzug und die Kontrolle der Risikoaktivitätengesetzgebung. Zudem stelle die Aufhebung der Frist Rechtsgleichheit gegenüber den umliegenden Ländern her.
AR beantragt, dass zur besseren Abgrenzung der Meldeverfahren auch explizit auf die Meldepflicht nach den Bestimmungen des Entsendegesetz verwiesen werde.
GR beantragt, zu prüfen, dass zumindest Bergführerinnen und Bergführern mit einer IVBV-Ausbildung anstelle des jährlichen Meldeverfahrens eine Bewilligung mit einer Gültigkeit von vier Jahren ausgestellt werden kann. Das Meldeverfahren sei nämlich nicht im Sinne der administrativen Entlastung der Bundes- und Kantonsstellen, denn es sei nun mit einer Zunahme der Meldeverfahren zu rechnen.
Mit der Meldepflicht ab dem ersten Tag werde das Ziel, eine möglichst hohe Sicherheit zu erzielen, erreicht (VS).
Parteien
Die FDP und die SP begrüssen, dass in Zukunft ausländische Anbieterinnen und Anbieter von Risikoaktivitäten in der Schweiz ab dem ersten Tag ihre Tätigkeiten melden müssen.
Dachverbände und interessierte Organisationen sowie Private
Der SBV, SSBS, CP, SKLV, SOA und SAB begrüssen ausdrücklich, dass in Zukunft ausländische Anbieterinnen und Anbieter von Risikoaktivitäten in der Schweiz ab dem ersten Tag ihre Tätigkeiten melden müssen. Die heutige Frist von 10 Tagen erschwere die Kontrolle der Risikoaktivitätengesetzgebung massiv. Zudem stelle die Aufhebung der Frist Rechtsgleichheit gegenüber den umliegenden Ländern her.
UIMLA würde begrüssen, wenn die Anerkennungsprozesse vereinfacht und somit der administrative Aufwand verringert werden könnte.
CanyoningCH erachtet die vorgesehenen Anpassungen als ungerechtfertigt und unnötig. Die vorgeschlagene Anpassung bezwecke nichts anderes als eine unzulässige Marktabschottung, die einzelne Marktteilnehmer bevorteile, aber im Endeffekt dem Image der Schweiz im Ausland schade und in unseren Nachbarländern entsprechende Gegenmassnahmen provozieren würden. Alle entsprechend ihrer Herkunft und Zertifizierungsstelle gültigen aus- und inländischen