Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/28: Entwurf zur Totalrevision der Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung) · 32 Seiten
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Diplome und Bewilligungen sollen deshalb für die Ausübung der jeweils zertifizierten Tätigkeiten automatisch anerkennt werden (Rechtsübernahme).
Artikel 19 Erneuerung der Bewilligung Kantone
GR beantragt eine Gültigkeit der Bewilligung für zertifizierte Betriebe von neu drei Jahren, analog der Zertifizierungsdauer.
Parteien
Die SP begrüsst die Konkretisierung der Weiterbildungspflicht, die den Interessen der Kundinnen und Kunden entspricht.
Dachverbände und interessierte Organisationen sowie Private
Die SOA erachtet es als wünschenswert, wenn die Bewilligung drei Jahre gültig ist, da dies dem Zertifizierungszyklus entspreche.
Artikel 23 Gebühren Kantone
SH würde es als sinnvoll erachten, die Höchstwerte der Gebühren für die Erteilung und Erneuerung auf 300 Franken festzulegen. Die Erteilung, die Erneuerung und der Entzug einer Bewilligung sei häufig mit sehr viel Aufwand verbunden.
ZH begrüsst die Gleichbehandlung von Erteilung und Erneuerung von Bewilligungen im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren, da der jeweilige Prüfungsaufwand der Behörde bei diesen beiden Vorgängen keine Erhebung von unterschiedlichen Gebühren rechtfertige.
Dachverbände und interessierte Organisationen sowie Private
SRF erachtet die Gebühren von 100 Franken für die Erteilung und die Erneuerung einer Bewilligung als zu hoch und schlägt 50 Franken vor.
Artikel 24 Versicherungspflicht Kantone
SG fände es angebracht, den versicherten Haftbetrag auf 10 Mio. Franken anzuheben. BE begrüsst die Vereinfachung des Nachweises der Versicherungspflicht.
Parteien
Die SP begrüsst es, dass der Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Auflage in der Bewilligung festgehalten wird. Begrüsst werde ebenfalls, dass der Kanton ab Zeitpunkt der Bewilligungserteilung kontrollieren dürfe, ob eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Ebenfalls richtig sei, dass bei der Bewilligungserneuerung der Haftpflichtversicherungsnachweis als Voraussetzung der Bewilligungserteilung zu betrachten sei.
Dachverbände und interessierte Organisationen sowie Private
Der SGHVR empfiehlt die Aufnahme eines zusätzlichen Artikels, der die positive Umschreibung des Deckungsumfanges, die zulässigen Ausschlüsse sowie ein direktes Forderungsrecht und einen Einredeausschluss regelt. Für Risikosportarten-Veranstaltungen sei eine Versicherungssumme von fünf Millionen Franken ungenügend. Die Versicherungssumme müsse mindestens zwanzig Millionen Franken betragen. Die Versicherungssumme müsse im Weiteren nicht pro Jahr, sondern pro Fall zur Verfügung stehen.