Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/81: Pa.Iv. 16.411 «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» · 32 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Ständerat Joachim Eder (FDP, ZG) hat am 15. März 2016 eine parlamentarische Initiative mit folgendem Wortlaut eingereicht: «Das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) ist dahingehend anzupassen, dass der persönliche Datenschutz gewährleistet wird. Folgende Gesetzesanpassung stellt hierzu einen möglichen Weg dar:
Art. 35
Abs. 2bis
Die Angaben über die Daten sind in gruppierter Form zu liefern, sodass keine Rückschlüsse auf individuelle Daten der versicherten Personen möglich sind.
Abs. 2ter
Für die Durchführung des Risikoausgleichs stellen die Versicherer die erforderlichen individuellen Daten der gemeinsamen Einrichtung (Art. 18 KVG) zur Verfügung. »
In seiner Begründung wies der Initiant darauf hin, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sei im Rahmen der sogenannten EFIND-Datenerhebung daran, eine umfassende Sammlung von individuellen Gesundheitsdaten aller versicherten Personen in der Schweiz aufzubauen. Artikel 35 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG)1 halte jedoch explizit fest, dass die Versicherer verpflichtet seien, «Angaben über Daten» zu machen, nicht jedoch, dass die Daten an sich zu liefern seien. Die Erhebung von Individualdaten durch die Aufsichtsbehörde widerspreche damit den Grundsätzen der Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit. Eine Präzisierung der gesetzlichen Grundlage erweise sich zur Klärung der Situation als sinnvoll.
Am 4. Juli 2016 gab die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) der Initiative mit 8 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen Folge. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) stimmte diesem Beschluss am 13. Oktober 2016 mit 17 zu 1 Stimme bei 6 Enthaltungen zu. Am 13. Februar 2017 hörte die SGK-SR Vertretungen der Krankenversicherer, der Ärzteschaft und der Patientinnen und Patienten sowie den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) an. Die Kommission beantragte dem Büro des Ständerates, eine Subkommission einzusetzen, was das Büro am 27. Februar 2017 genehmigte. Gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 Parlamentsgesetz2 zog die Kommission Fachleute des BAG für Rechts- und Sachauskünfte bei.