Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/81: Pa.Iv. 16.411 «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» · 32 Seiten

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Die Subkommission „Datenlieferung“3 nahm ihre Tätigkeit am 1. Mai 2017 auf. An insgesamt neun Sitzungen4 erörterte sie die mit der Initiative zusammenhängenden Fragen und arbeitete einen Vorentwurf sowie den erläuternden Bericht aus. Am 6. November 2018 hiess die SGK-SR den Vorentwurf mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Sie beschloss, ihn zusammen mit dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung zu unterbreiten.

2 Ausgangslage

Im Folgenden wird erläutert, worum es sich bei der Datenerhebung EFIND handelt, die zum Auslöser für die parlamentarische Initiative wurde. Es wird aufgezeigt, auf welche rechtliche Grundlage das BAG diese Datenerhebung stützt und wie sich die relevanten gesetzlichen Bestimmungen entwickelt haben. Weiter wird die Diskussion über die Frage, ob die EFIND-Datenerhebung als verhältnismässig betrachtet werden kann, zusammengefasst. Schliesslich werden auch die Bemühungen zur Wahrung des Datenschutzes dargestellt.

2.1 Die Datenerhebung EFIND und die Datensammlung BAGSAN

Im April 2014 erhob das BAG bei den Versicherern erstmals mit dem «Erhebungsformular Individualdaten» (EFIND) anonymisierte Daten aller Versicherten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Mit EFIND1 wurden demografische Daten erhoben: Alter, Geschlecht, Bezirk und MedStat-Region5. Zudem wurde ein anonymer Verbindungscode pro versicherte Person erzeugt, um deren Kosten über ein Jahr hinaus (aber maximal über fünf Jahre) berechnen zu können. Gleichzeitig wurden mit EFIND2 die Prämie und die Kosten pro versicherte Person erhoben, und zwar im Einzelnen wie folgt: Deckungsperiode, Grund für Ein- und Austritt, Risikoklasse (Klassifikation gemäss Risikoausgleich), Versicherer, Versicherung (Prämie, Prämienregion, Modellart, Franchise, Unfalleinschluss), bezahlte Prämien (Total) für die Deckungsperiode, OKP-Bruttokosten (Total) für die Deckungsperiode und OKP-Kostenbeteiligung (Total) für die Deckungsperiode.

Das BAG plante bereits damals zusätzliche Erweiterungen von EFIND. Mit EFIND3 sollen die Kosten nach Leistungserbringer, mit EFIND5 die Medikamente und mit EFIND6 die Einzelleistungen gemäss der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) erhoben werden.6 Nachdem die SGK-SR und die SGK-NR der vorliegenden Initiative Folge gegeben hatten, wartete das BAG mit diesen Erweiterungen bei den Erhebungen jedoch zu. EFIND1 und EFIND2 hingegen wurden weiterhin jährlich erhoben.

3 Ettlin, Bischof, Eberle, Eder, Stöckli

4 1. Mai 2017, 15. August 2017, 27. September 2017, 30. Oktober 2017, 18. Dezember 2017, 22. März 2018, 4. Juni 2018, 7. September 2018, 15. Oktober 2018

5 «Die MedStat-Regionen bestehen aus geographischen Regionen, die genügend gross sind, damit man anonym für jede in der Schweiz hospitalisierte Person einen Wohnort angeben kann.», Bundesamt für Statistik, siehe www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Gesundheit > Medstat-Regionen (abgerufen am 12. September 2018)

6 Auszug aus den Spezifikationen EFIND1 – EFIND6: siehe Anhänge I und II