Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/23: STAF: Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern · 18 Seiten
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8.1.2 Finanzielle Auswirkungen auf Bund und Kantone
Die finanziellen Auswirkungen liegen im Streubereich der Schätzungen zur STAF. Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgend beschriebenen Effekte.
Die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus im Rahmen der STAF führt bei den bisherigen Statusgesellschaften zu einer tendenziell höheren Steueranrechnung, während die neuen Sonderregelungen der STAF (Patentbox, Abzüge für Forschung und Entwicklung und Eigenfinanzierung) den gegenteiligen Effekt haben. Die im Zuge der STAF geplanten kantonalen Gewinnsteuersenkungen verringern die Steueranrechnung ebenfalls.8
Die vorliegende Verordnungsanpassung wirkt sich aus, indem die pauschale Aufteilung des Anrechnungsbeitrages auf Bund (1/3) und Kantone (2/3) aufgehoben und durch eine effektive Aufteilung ersetzt wird. Zusätzlich zum auf die kantonale Steuer entfallenden Anteil der Steueranrechnung tragen die Kantone auch denjenigen Teil des Anrechnungsbetrags des Bundes, der auf den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer entfällt. Für Gesellschaften, die eine Patentbox in Anspruch nehmen können, findet der neue Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung Anwendung.
Die vorgeschlagene Aufhebung der pauschalen Aufteilung ist in erster Linie bei den juristischen Personen relevant. Diesbezüglich entstehen dem Bund Mindereinnahmen, während die Kantone im gleichen Umfang Mehreinnahmen erzielen. Aus dem Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer ergibt sich ein gegenläufiger Effekt.
8.1.3 Personelle Auswirkungen Bund
Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen beim Bund.
8.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Das Ausmass der Steueranrechnung nimmt namentlich bei den juristischen Personen zu und senkt die Steuerbelastung der betroffenen Unternehmen. Die Standortattraktivität der
Schweiz nimmt dadurch für die Unternehmen mit signifikanten quellensteuerbelasteten Erträgen aus DBA-Ländern leicht zu. Solche Unternehmen profitieren denn auch am meisten – insbesondere, wenn es sich dabei um bisherige Statusgesellschaften handelt. Einen hohen Anteil quellenbesteuerter Erträge weisen typischerweise multinationale Unternehmen auf, welche einen hohen Anteil ihres Konzernumsatzes durch Tochtergesellschaften in Schwellenländern erwirtschaften.
8 Berücksichtigt gemäss den im Anhang der Botschaft zur Steuervorlage 17 in Tabelle 19 dargestellten kantonalen Umsetzungsplänen, BBL 2018 2639.