Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme · 26 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision AIG – Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme Die überwiegende Mehrheit der Kantone35, CVP, FDP, GLP, GPS, SGB, SSV, CP,

Freidenker-Vereinigung, KKJPD, SAJV und SFM äussern sich nicht explizit zur vorliegenden Regelung. GPS, SGB und SSV lehnen jedoch Einschränkungen für Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat oder in einen anderen Staat ab (vgl. Ziff. 5.5 und 5.4).

Das SFM hält fest, dass seine Stellungnahme insgesamt keinen spezifischen politischen Standpunkt darstelle, sondern auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiere.

5.6.4. Verweigerung von Reisedokumenten und Rückreisevisa (Art. 122d E-AIG) Zustimmung

Der Kanton VD, BDP, SVP, SGV, sgv/usam und SAJV begrüssen die entsprechende Sanktionsmassnahme, wonach bei unerlaubten Reisen in einen anderen Staat als den Heimat- oder Herkunftsstaat die Ausstellung eines Reisedokuments oder die Erteilung eines Rückreisevisums für asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen verweigert werden kann.

Die SVP fordert jedoch, dass die vorgeschlagene Frist von drei Jahren auf mindestens fünf Jahre ausgedehnt wird.

Die SAJV verlangt, dass in der entsprechenden Bestimmung festgehalten werde, dass die Ausstellung von Reisedokumenten und die Erteilung von Rückreisevisa für maximal drei Jahre verweigert werden könne.

Ablehnung Die überwiegende Mehrheit36 der weiteren interessierten Kreise lehnt die vorgeschlagene

Regelung ab oder eher ab; dies insbesondere, da auch das Reiseverbot in den Heimat- oder Herkunftsstaat und/oder in einen anderen Staat abgelehnt werde (z. B. grundrechte.ch, SFM,

Sosf, SRK).

AICH, Caritas, SAH, SFH, SRK und UNHCR bemängeln, dass die Regelung aufgrund des Ermessens des SEM Transparenz vermissen lasse und hinsichtlich Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit Fragen aufwerfe (ähnlich FPA).

Gemäss der FPA seien zudem zahlreiche Fälle denkbar, in welchen die Erteilung von Reisedokumenten und/oder Rückreisevisa aufgrund von höchstpersönlichen oder familiären Notfällen jedenfalls geboten wäre. Namentlich müssten auch in diesem Sinne Ausnahmefälle vorgesehen und gesetzlich klar definiert werden.

Die SBAA lehnt die vorgeschlagene Sanktionsmassnahme aus Gründen der Verhältnismässigkeit ab.

Übrige

Die VKM weist darauf hin, dass die Migrationsbehörden grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden seien.

Diesbezüglich äussert sich das BVGer dahingehend, dass diese neu geschaffene administrative Sanktionsmassnahme dann ebenfalls beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden könne.

Die überwiegende Mehrheit der Kantone37, CVP, FDP, GLP, GPS, SP, SGB, SSV, Travail.Suisse, CP, Freidenker-Vereinigung sowie KKJPD äussern sich nicht explizit zur

35 AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS, ZG

36 AICH, AsyLex, AvenirSocial, Caritas, CSP, DJS, EKM, elisa-asile, FPA, grundrechte.ch, HEKS, KID, SAH, SBAA, SEK, SFH, SFM, Sosf, SRK, UNHCR.

37 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH