Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme · 26 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision AIG – Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme

Zusammenfassung

Die Motion 18.3002 «Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme» der Staatspolitischen Kommission des Ständerates beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf mit punktuellen Anpassungen beim Status der vorläufigen Aufnahme vorzulegen, um die höchsten Hürden für die Arbeitsmarktintegration für Personen zu beseitigen, die längerfristig in der Schweiz bleiben. Insbesondere sollen eine Änderung der Bezeichnung «vorläufige Aufnahme» sowie Erleichterungen beim Kantonswechsel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit geprüft werden. Auch die Motion 15.3953 «Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene» von Nationalrat Gerhard Pfister verlangt Anpassungen bei den Regelungen für vorläufig aufgenommene Personen. Demnach sollen die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden, dass Reisen in Heimat- oder Herkunftsstaaten für vorläufig Aufgenommene analog zu den anerkannten Flüchtlingen generell untersagt sind. Folglich betreffen die beiden Motionen dieselbe Personengruppe, weshalb diese gemeinsam umgesetzt werden sollen.

Am 21. August 2019 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Vorlage zur Umsetzung der entsprechenden Motionen. Diese dauerte bis zum 22. November 2019. Stellung genommen haben alle Kantone, sieben politische Parteien, das Bundesverwaltungsgericht sowie 34 weitere interessierte Kreise. Insgesamt bezieht sich der vorliegende Bericht auf 68 Stellungnahmen. Sechs weitere interessierte Kreise haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Die Änderungsvorschläge zur Umsetzung der Motion 18.3002 zum Kantonswechsel für vorläufig Aufgenommene werden von den meisten Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst, oftmals aber von Änderungswünschen begleitet. Den Verzicht auf eine neue Bezeichnung der vorläufigen Aufnahme begrüssen eine Mehrheit der Kantone, drei Parteien, einige Verbände und Vereinigungen sowie eine nationale Konferenz. Wichtig ist aber für die meisten Befürworter, dass die (potenziellen) Arbeitgeber seitens des Bundes – in Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberverbänden – weiterhin bzw. noch besser über die Rechtswirkungen der vorläufigen Aufnahme informiert werden. Einige Kantone bedauern, dass es nicht gelungen sei, eine passendere Bezeichnung zu finden, oder äussern ihr Unverständnis darüber. Auch vier Parteien, einige Verbände sowie viele Organisationen der interessierten Kreise fordern weiterhin eine Änderung der Bezeichnung.

Die zur Umsetzung der Motion 15.3953 vorgeschlagenen Einschränkungen von Auslandreisen (in den Heimat- oder Herkunftsstaat oder in andere Staaten) werden von einer überwiegenden Mehrheit der Kantone sowie von der KKJPD, BDP, CVP, FDP und SVP, vom Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) und von der Dachorganisation der Schweizer KMU (sgv/usam) grundsätzlich begrüsst und als sinnvoll erachtet. Die Befürworter fordern jedoch insbesondere, dass eine aktive Teilnahme an bestimmten Anlässen in einem anderen Staat als dem Heimat- oder Herkunftsstaat auch künftig möglich sein soll. Grundsätzlich ablehnend äussern sich GPS, SP, SGB, SSV und Travail.Suisse sowie die überwiegende Mehrheit der weiteren interessierten Kreise. Dabei wird insbesondere bemängelt, dass die vorgeschlagenen Einschränkungen nicht notwendig seien, da solche Reisen bereits heute nur ausnahmsweise bewilligt würden. Zudem seien die Reisebeschränkungen ins Ausland verfassungs- und völkerrechtswidrig, da damit insbesondere die Bewegungsfreiheit sowie das Recht auf Familienleben der betroffenen Personen eingeschränkt würden. Die vorgeschlagenen Regelungen bei Verstössen gegen die Einschränkungen von Auslandreisen werden von der überwiegenden Mehrheit der Kantone, von der KKJPD, BDP, CVP, FDP und SVP sowie von SGV und sgv/usam grundsätzlich befürwortet. Eine überwiegende Mehrheit der Kantone lehnt aber die Regelung, dass eine vorläufige Aufnahme bei einer Heimatreise grundsätzlich automatisch erlöschen und während drei Jahren keine neue mehr angeordnet werden soll, ab. Grundsätzlich ablehnend zu den vorgeschlagenen Regelungen bei Verstössen äussern sich GPS, SP, SGB, SSV Travail.Suisse sowie die überwiegende Mehrheit der weiteren interessierten Kreise.