Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme · 26 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision AIG – Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme

1. Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 20051 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) «Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme» dauerte vom 21. August 2019 bis zum 22. November 2019.2 Im Rahmen dieser Änderung des AIG sollen die Anliegen der Motion 18.3002 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates «Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme» sowie der Motion 15.3953 von Nationalrat Gerhard Pfister «Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene» umgesetzt werden. Zur Teilnahme an der Vernehmlassung wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen eingeladen.

Insgesamt sind 68 Stellungnahmen eingegangen. Stellung genommen haben 26 Kantone, sieben politische Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, GPS, SP, SVP), die KKJPD, KID, VKM, VSAA, das Bundesverwaltungsgericht, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Dachorganisation der Schweizer KMU (sgv/usam), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), der Schweizerische Städteverband (SSV), Travail.Suisse sowie 25 weitere interessierte Kreise. Vier weitere interessierte Kreise (Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen, Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter, Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen, Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst), der Arbeitgeberverband sowie das Bundesgericht haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Bei der Auswertung der Stellungnahmen wurde wie folgt vorgegangen: Haben die Vernehmlassungsadressaten eine Stellungnahme eingereicht, sich aber nicht zu allen Änderungsvorschlägen geäussert, wird dies bei den entsprechenden Vorschlägen grundsätzlich als Zustimmung gewertet. Wurde keine Stellungnahme eingereicht, wird dies unter dem Verzeichnis der Eingaben entsprechend aufgeführt (auf eine Stellungnahme verzichtet). Wird von einem Vernehmlassungsadressaten gewünscht, dass bei nicht kommentierten Vorschlägen nicht auf Zustimmung oder Ablehnung geschlossen wird, wird dies entsprechend berücksichtigt.

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Diese werden zunächst allgemein (Ziff. 4) und dann nach Themen gegliedert (Ziff. 5) aufgeführt.

2. Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien sowie weiteren interessierten Kreise, die eine Rückmeldung eingereicht haben, findet sich im Anhang.

3. Gegenstand der Vernehmlassung

Im Rahmen der Vernehmlassung wurde eine Vorlage zur Umsetzung der Motion 18.3002 «Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme» sowie der Motion 15.3953 «Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene» unterbreitet. Neben den Umsetzungsvorschlägen der beiden Motionen sieht die Vorlage zusätzlich vor, dass im AIG neu auch die Regelungen für Reisen von asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen und schutzbedürftigen Personen in einen anderen Staat als den Heimat- oder Herkunftsstaat sowie die bisherigen Grundsätze zur Ausstellung von Bewilligungen zur Wiedereinreise in Form von

1 SR 142.20

2 Der Vorentwurf, der erläuternde Bericht sowie die Stellungnahmen sind abrufbar unter: https://www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2019.