Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme · 26 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision AIG – Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme

Vorschlag des Bundesrates deutlich über die vom Parlament geforderten Verschärfungen hinausgehe. So habe die SPK-S in ihrer Stellungnahme zur Motion 15.3953 «Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene» an den Bundesrat gefordert, dass Ausnahmen möglich bleiben müssten (z. B. AICH, SAH, SBAA, SFH, SRK; ähnlich HEKS).

Übrige

Die VKM weist darauf hin, dass das Reiseverbot in den Heimat- oder Herkunftsstaat eine Angleichung an die analoge Regelung für anerkannte Flüchtlinge darstelle und von den Migrationsbehörden grossmehrheitlich begrüsst werde. Eine Migrationsbehörde beantrage, dass in Fällen von Zwang vorgängig eine Bewilligung eingeholt werden müsse. Lediglich ein Mitglied vertrete die Ansicht, dass Heimatreisen – zwar restriktiv – aber unter gewissen Bedingungen möglich sein sollten. Zur Begründung werde im Wesentlichen das Vollzugshindernis der Unzumutbarkeit angeführt, das naturgemäss mit der Lage im Heimatland und nicht mit dem Verhalten der betroffenen Person zusammenhänge.

Die Freidenker-Vereinigung, die SAJV und das SFM äussern sich nicht explizit zur entsprechenden Änderung. Das SFM hält in diesem Zusammenhang fest, dass seine Stellungnahme insgesamt keinen spezifischen politischen Standpunkt darstelle, sondern auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiere.

5.5. Bemerkungen zu den Einschränkungen für Reisen in andere Staaten (Art. 59e E-AIG)

Zustimmung

Die vorgeschlagenen Einschränkungen für Reisen in einen anderen Staat als den Heimat- oder

Herkunftsstaat werden von der Mehrheit der Kantone24, BDP, CVP, FDP, SVP, sgv/usam,

CP, Freidenker-Vereinigung und KKJPD im Grundsatz unterstützt.

Mehrere dieser Vernehmlassungsteilnehmenden sind jedoch der Auffassung, dass ein generelles Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene ohne Ausnahmemöglichkeiten für andere Staaten unverhältnismässig wäre (z. B. AG, BS, GL, SO; ähnlich BE, BL, JU, FDP, KKJPD). Insbesondere die aktive Teilnahme an Sport- oder Kulturanlässen im Ausland sowie an familiären Anlässen oder grenzüberschreitende Reisen im Rahmen des Schul- und Ausbildungsbetriebs sollen für vorläufig Aufgenommene auch weiterhin möglich sein (z. B. AG, BS, GL, JU, SO, UR, ZH, FDP, KKJPD; ähnlich SG). Auch der Kanton BL ist der Auffassung, dass der heutige Entscheidungsspielraum für die Bewilligung von Auslandreisen zugunsten von vorläufig aufgenommenen Personen fortbestehen müsse. Der Kanton BE beantragt, eine Ausnahme für die Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit einem Schweizer Unternehmen für vorläufig Aufgenommene aufzunehmen.

Der Kanton JU verlangt, dass entsprechende Ausnahmemöglichkeiten auch für asylsuchende und schutzbedürftige Personen vorgesehen werden. Ähnlich ist auch der Kanton ZH der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche auch künftig an Schulreisen ins Ausland teilnehmen können sollen.

Die Freidenker-Vereinigung fordert, dass asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen und schutzbedürftigen Personen in ganz speziellen Ausnahmefällen, insbesondere aus politischen Gründen, eine Reise in ein sicheres Drittland bewilligt werden soll.

Die SVP will, dass hinsichtlich des Vorliegens besonderer persönlicher Gründe (Art. 59e Abs. 3 E-AIG) bei der Umsetzung eine wesentlich härtere Gangart als im Vorentwurf zur letzten Änderung der RDV vorgeschlagen wird (vgl. Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Verfahrensregelungen und Informationssystemen).

24 AG, AR, BE, BL, BS, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH