Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/64: Pa.Iv. 16.419 «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste» · 28 Seiten

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Tarifschutz / Kartellrecht

Helsana sieht die Einführung des Tarifschutzes als Vorteil, da die Patientinnen und Patienten davon profitieren. Curafutura und Groupe Mutuel und santésuisse bemängeln die Unterstellung unter das Kartellrecht, da diese Regelung das Sparpotenzial mindert. Helsana schreibt, dass das Kartellrecht zu Beginn aufwändig umzusetzen ist, aber dazu beiträgt, qualitativ hochwertige Produkte kostengünstiger einzukaufen. Santésuisse ergänzt, dass Zusammenschlüsse ohne Gründe der Effizienz unzulässig sind, aber die Senkung administrativer Kosten auf Verbandsstufe nicht als Effizienzgrund gelte, weshalb Einkaufsgemeinschaften ohne Verletzung des KG in diesem Bereich tätig sein können.

Auch santésuisse schreibt, dass Anbieter ohne Abgabevertrag Klage bei der Wettbewerbsbehörde deponieren können, was das neue System blockiert. Deshalb ist die Bündelung der Abgabeverträge auf ein bis drei Einkaufsgesellschaften und Abgabestellen, die in Ketten oder Verbänden organisiert sind sinnvoll, da dies die administrativen Kosten verringert.

Einführung der Gesetzesänderung

Groupe Mutuel und santésuisse bemängeln, dass der Kanton bei Unterversorgung Massnahmen ergreifen kann, jedoch nicht klar ist, wann eine Unterversorgung gegeben ist. Deshalb sollen die Kriterien für die Definition der Angemessenheit im Bundesrecht festgelegt werden und die Kontrolle auf Bundesebene statt kantonal erfolgen, was Verwaltungskosten spart und verhindert, dass 26 Systeme entstehen. Bezüglich dem Informationssystem ist die Groupe Mutuel mit dem Vorentwurf einverstanden. santésuisse stellt sich die Frage bezüglich der Kriterien für eine hinreichende Versorgung, die künftig definiert werden müssen.

Helsana schreibt, dass die neuen Lösungen attraktive neue Versorgungslösungen fördern. Der Anteil der MiGeL an den Gesamtkosten ist eher gering und stellt für Regulator wie Krankenversicherer eine Herausforderung dar, Effizienzsteigerung ist dennoch sinnvoll.

Aufgrund der enormen Menge an Positionen sprechen sich santésuisse und Groupe Mutuel für eine gestaffelte Einführung nach bestimmten Produktegruppen aus, dies damit sich die Risiken bei den administrativen Kosten der Krankenversicherer kontrollieren lassen. Groupe Mutuel ergänzt, dass die dreijährige Übergangphase etwas knapp berechnet ist. Des Weiteren fordert sie eine Studie, die die potenziellen Vorteile und Risiken der Änderung genauer bewertet und eine gerechte Übergangsregelung ermöglicht. Groupe Mutuel fordert zudem, dass Rabattverträge für Versicherer oder ihre Verbände möglich sein.

Beurteilung heutiges System

Gemäss Groupe Mutuel gibt es im aktuellen System kaum Anreize, tiefere Preise zu verhandeln. Helsana schreibt, dass die heutige Regelung zeigt, dass die HVB zu hoch sind und im Vergleich mit angrenzenden Ländern mehr Kosten. Die MTK stellt fest, dass das System der MiGeL Mängel hat, da durch die HVB der Anreiz geschaffen wird, die Preise diesen Beträgen anzunähern.

Weitere politische Geschäfte

Santésuisse ortet als erschwerenden Faktor, dass es aktuell politische Bestrebungen gibt, den Geltungsbereich MiGeL auszuweiten. Motion 18.3710 fordert, dass auch Produkte der MiGeL von Pflegefachpersonen von der OKP vergütet werden.

4.7 Andere

Generelle Aussagen

8 weitere Stellungnahmen gingen ein, davon sprachen sich 6 explizit gegen die Vorlage aus und lehnen sie ab (LPNE, Lungenliga Zentralschweiz, GFW, GELIKO, Lunge Zürich, Swiss Diabetes Kids). Die SDS äusserte sich befremdet, dass sie keine Einladung zur Vernehmlassung erhalten haben. 2 Organisationen sprachen sich explizit für Nichteintreten auf die Vorlage aus (diabeteszürich, SDS).