Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/64: Pa.Iv. 16.419 «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste» · 28 Seiten
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Die Lungenliga gibt zu bedenken, dass im Bereich Inhalations- und Atemtherapiegeräte eine Komplexität herrscht, die nicht mit anderen Positionen vergleichbar ist.
Forderungen
Swiss Medtech führt aus, wo sie Handlungsbedarf bei einer Umsetzung sehen, wenn die Vorlage umgesetzt wird, was sie ablehnen. Der Begriff der Unterversorgung ist nicht geklärt und es bleibt unklar, welche Massnahmen ein Kanton im Falle einer Unterversorgung ergreifen soll. Langwierige Gerichtsfälle können die Zukunft sein und das Prinzip der einheitlichen Vergütung in der OKP wird eliminiert, da die Krankenversicherer entscheiden, ob, mit wem und über was Verhandlungen geführt werden.
Pharmasuisse bemängelt, dass den Apothekern noch weitere Hürden durch Verträge aufgesetzt werden, das sie als willkürliche Interpretation von Art. 55 KVV ansehen, dieser ist für die Zulassung von Geschäften gemeint, die sonst nicht als Leistungserbringer zugelassen sind.
Die Spitex fordert die Erstellung von Anforderungen und Qualitätskriterien für Abgabestellen.
6 der 26 Organisationen fordern bei Eintreten auf die Vorlage – was sie nicht begrüssen – einen «Eventualiter» (mfe, KKA, BüAeV, BEKAG, FMH, VLSS). Im Falle der Annahme der Vorlage sollen zumindest Art. 44 und Art. 52 KVG unangetastet bleiben. Diabetesschweiz, SKED und SGED fordern, dass bei Annahme der Vorlage die Diabetesgeräte von der neuen Regelung ausgenommen werden.
Diabetesschweiz spricht sich für die Lockerung des Territorialitätsprinzips aus, statt für die bestehende Vorlage. ASPS und Spitex plädieren für die Förderung von vertraglichen Abzügen. Spitex und ASPS fordert zudem eine Optimierung der Antragsprozesse. Beide Organisationen sowie ORS und Interpharma unterstützen auch die periodische, regelmässige Aktualisierung der MiGeL. Pharmasuisse schlägt die Lösung vor, dass das EDI/BAG den Leistungskatalog der MiGeL festlegen, die Anbieter ihre entsprechenden Produkte anmelden (Bring-Schuld) und ihren Höchst-Fabrik-Abgabepreis frei bestimmen, der in der Liste eingetragen und veröffentlicht wird. Sie dürfen ihre Fabrik-Abgabepreise nur 1mal jährlich anpassen. Die Höchst-Vertriebsanteile werden soweit möglich unabhängig vom Fabrikabgabepreis festgelegt (wie für die SL), damit kein Anreiz besteht, teurere Varianten abzugeben ohne patientenbezogenen Gründen. Sollte dies nicht gewünscht sein, sprechen sie sich für die Revision aus. Swiss Medtech plädiert für die Revision der MiGeL, eine periodische Überprüfung gemäss WZW, einen effizienteren Antragsprozess, eine Rekursmöglichkeit im Fall von Abweisung der Anträge. Die Organisation stellt sich bereit, bei der Erstellung einer einheitlichen Datensammlung mitzuwirken und die Erstellung klarer Anforderungen und Qualitätskriterien für die Abgabestelle zu erarbeiten.
Optikschweiz stellt die Frage, ob bei einer Änderung des MiGeL-Systems nicht alle Positiv- und Negativlisten überarbeitet werden müssen.
Scienceindustrie befürwortet nur Massnahmen, die innerhalb der Revision umzusetzen sind statt über den Ausbau des Vertragsprinzips. Die 10%-ige Senkung der HVB beispielsweise führte zu deutlichen Senkungen bei umsatzstarken Produkten.
Beurteilung heutiges System und weitere politische Geschäfte
15 der 26 Organisationen sprechen sich explizit für das aktuelle System aus, da es sich entweder aufgrund der Kosten, aufgrund der breiten Ausgestaltung der MiGeL oder wegen dem HVB, als gut funktionierendes System bewährt hat (SSO, BEKAG, BüAeV, KKA, K3 Lungenliga, Swiss Medtech, ASPS, CURAVIVA, Interpharma, FMH, VLSS, senesuisse, H+, ORS). ORS, ASPS und Spitex weisen darauf hin, dass tiefere Preise schon im aktuellen System möglich sind. Scienceindustrie unterstützt das aktuelle System mit konstanter und konsequenter Herabsetzung des HVB, da die neue Regelung nicht zu mehr Wettbewerb und tieferen Preisen führt.