Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/64: Pa.Iv. 16.419 «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste» · 28 Seiten
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Revision verzichtet werden soll und Art. 52d gestrichen. Pharmasuisse bezweifelt die Kompetenz der versicherten Person, eine Unterversorgung festzustellen und beantragt die Streichung von Art. 52d.
Versicherer
Curafutura beantragt die Streichung von Art. 52d, da der Grundsatz der Versorgungssicherheit bereits in Art. 45 Abs. 2 (neu) festgehalten ist. Helsana und santésuisse schreiben, dass Art. 52d Abs. 1 «oder eine Abgabestelle» gestrichen werden soll, nur versicherte Personen sollen eine Unterversorgung melden können. MTK schreibt, dass Art. 52d zu unnötigem Mehraufwand führt, da Kantone mit Anfragen überhäuft werden. santésuisse beantragt mehrere Änderungen an Art. 52d. Die Kontrollstelle soll auf Bundesebene angesiedelt sein, die Versorgung soll nicht genauer definiert werden (Streichen des Wortlauts «keine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung») und die Liste der Versicherer soll nur die Abgabestellen beinhalten (Streichen des Wortlauft «und der pro Abgabestelle vergüteten»). Groupe Mutuel beantragt, dass die Kontrollstelle auf Bundesebene angesiedelt werden soll, und dass der Wortlaut «der pro Abgabestelle vergüteten» in Art. 52d Abs. 2 Bst. a gestrichen wird.
Andere
Swiss Diabetes Kids beantragt, Art. 52d zu streichen, da ein blosses Melderecht eingeführt wird.
5.9 Übergangsbestimmungen
Leistungserbringer
CURAVIVA und senesuisse schreiben, dass eine Übergangsphase von 3 Jahren nicht ausreicht, um diesen Systemwechsel zu vollziehen und beantragt auf die Revision zu verzichten.
Versicherer
Curafutura und Helsana schreiben, dass die unterbreitete Übergangsbestimmung bereits heute existierende Verträge aushebeln würde, weshalb eine Präzisierung der Übergangsbestimmung notwendig ist. (Wortlaut «a. die mit einzelnen oder mehreren Versicherern vereinbarten Preise für Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen.», sowie die Streichung von «die der Untersuchung oder Behandlung dienen» im letzten Satz der Übergangsbestimmung).