Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/64: Pa.Iv. 16.419 «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste» · 28 Seiten

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Beurteilung heutiges System

Die HKBB begrüsst Massnahmen, die zu Anpassungen der Rückvergütungssysteme an Preise und Produkte führen und erachtet den Weg über die Anpassung der MiGeL als den richtigen. Der SGB begrüsst Massnahmen, die bei der Wahrung der Versorgungssicherheit und gleichbleibender Qualität kostensparend sind. Bei der vorliegenden Vorlage ist dies nicht der Fall.

Der sgv plädiert dafür, die Wettbewerbspreise nicht einzuführen und diese Fragestellung im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision zu klären. Insbesondere auch, da das heutige System funktioniert und es keine ausreichenden Grundlagen gibt, die zeigen, dass Wettbewerbspreise Kosten sparen. Da in absehbarer Zeit mit einer Gesetzesrevision zu rechnen ist, ist nicht nachvollziehbar, warum ein einzelnes Element isoliert betrachtet wird.

Die HKBB stellt fest, dass mit dem bestehenden System Optimierungsmassnahmen und regelmässige Überprüfungen (inkl. Auslandpreisvergleich) besser möglich sind.

Der SGB und der VPOD wollen die Resultate der laufenden MiGeL-Revision abwarten und fordert, dass nach Abschluss dieser ein System zur regelmässigen MiGeL-Aktualisierung eingeführt werden muss, inkl. Auslandpreisvergleich.

4.4 Konsumentenverbände

Generelle Aussagen

Die FRC unterstreicht die Komplexität dieses Systems und lehnt den Systemwechsel ab, der Vorentwurf und das Projekt werden nicht unterstützt, da es keine Vereinfachung und nur Mehraufwand bringt. Die Vorlage der SGK-N löst gemäss FRC keine Probleme, sondern schafft neue. Auch die SKS lehnt die Parlamentarische Initiative Humbel ausdrücklich ab.

Mehraufwand macht Nutzen zunichte

Der SKS schreibt, dass das Aushandeln von Verträgen für rund 600 Positionen mit enormem administrativem Aufwand verbunden. Das Kostenvolumen der MiGeL im Jahr 2017 betrug 720 Mio. CHF. Sogar wenn der Wettbewerb zu Einsparungen führt, ist fraglich, ob die zusätzlichen Kosten für den administrativen Aufwand kompensiert werden können. Eine ähnliche Frage stellt sich die FRC – wie sollen 51 Versicherer 20'000 Mittel und Gegenstände verhandeln? Insbesondere wenn das Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995 (KG) respektiert werden soll. Der Wettbewerb, wie er in dieser Vorlage angedacht ist, kann nicht zu Kosteneinsparungen führen.

Auswirkungen Anbieter / Kantone / Bund

Die kleinen Anbieter werden gemäss FRC benachteiligt, dies kann zu Unterversorgung führen. Dadurch kann auch die Wahlmöglichkeit der Versicherten eingeschränkt werden.

Die SKS erklärt, dass die Vorlage einen Mehraufwand für die Kantone bedeutet und zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Die Annahme, dass alle Versicherer und Apotheken einzeln Verträge aushandeln ist nicht realistisch, es ist davon auszugehen, dass oligopolistische Strukturen und Preisabsprachen entstehen, die sich negativ auf die Patienten und Prämienzahlenden auswirkt.

Die FRC erläutert, dass die Macht an die Krankenversicherer verschoben wird, ohne ein Gegengewicht vorzusehen. Falls eine Unterversorgung auftreten sollte, ist unklar, wie dies definiert wird und auf welcher Grundlage Versicherte einen Mangel melden können. Dass jeder Versicherer mit jedem Anbieter Preise verhandelt, kann dazu führen, dass die Preise ganz unterschiedlich sind, was die Ungleichbehandlung der Versicherten fördert. Die Komplexität der Verhandlungen ist zu hoch, was sich ungünstig auswirkt.