Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/64: Pa.Iv. 16.419 «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste» · 28 Seiten

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Die laufende Revision wird von Swiss Medtech, ORS, FMH, VLSS, KKA, BEKAG, BüAeV und Spitex sowie ASPS als sinnvoll angesehen, da die Produktekategorien überprüft, Fehlanreize eliminiert und die HVBs überprüft werden. In Zusammenhang mit der behördlichen Kompetenz, HVB festzulegen, steht dem EDI ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung. Somit ist das heutige System relativ einfach und gut austariert.

7 Organisationen sprechen sich dafür aus, dass die laufende Revision erst evaluiert wird, bevor neue Massnahmen in Betracht gezogen werden (diabetesschweiz, H+, mfe, ORS,

SGAIM, SGED, SKED)

ASPS, Spitex, senesuisse und CURAVIVA weisen darauf hin, dass die politischen Diskussionen zur Selbst- und Fremdanwendung (Motion 18.3710 und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts) Einfluss auf diese Vorlage haben werden und deshalb zwingend in die Überlegungen miteinbezogen werden müssen.

4.6 Versicherer

Generelle Aussagen

Die beiden Versicherer Groupe Mutuel und Helsana unterstützen die Gesetzesrevision. Helsana betont, dass aufgrund der Vielfalt der Produkte und Anbieter wettbewerbliche Preisverhandlungen zu vorteilhafteren Konditionen für die Prämienzahlenden führen.

Curafutura unterstützt die Forderung der parlamentarischen Initiative, jedoch nicht in vorliegender Form. Curafutura ergänzt, dass der Vorentwurf von der Forderung der Parlamentarischen Initiative abweicht, da er keine eindeutige Möglichkeit von Verhandlungen über die Verbände bzw. Einkaufsorganisationen vorsieht.

santésuisse begrüsst im Grundsatz die Bestrebungen, im Bereich der MiGeL den Wettbewerb vermehrt spielen zu lassen. Wird Art. 52a Abs. 2 KVG gemäss Entwurf beibehalten,

kann der Verband der Änderung nicht zustimmen. Die Vorlage muss angepasst werden,

dass Verträge auf Verbandsebene zulässig sind. Als optimale Lösung sieht santésuisse die Option, dass es keine Einschränkungen durch das Kartellgesetz und die Kantone gibt und die Versicherer frei Verträge abschliessen können.

Die MTK schreibt, dass es begrüssenswert ist, wenn die Preise zentral durch eine Bundesstelle festgelegt werden oder die Abgabestellen und Lieferanten gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Preise bekannt zu geben. Santésuisse schreibt, dass verhindert werden muss, dass das BAG die Positionen stärker differenziert, da die Differenzierung dem Markt überlassen werden soll.

Groupe Mutuel schreibt, dass das Volumen der MiGeL nicht unerheblich ist und sich rund 20 Mio. CHF einsparen lassen.

Aufwand und Nutzen

Helsana schreibt, dass die Versicherer in allen Bereichen – unabhängig des Kostenvolumens – um kosteneffiziente Lösungen bemühen müssen. Da nicht 20'000 Produkte geregelt, sondern Vertragspartner für 600 Produktegruppen gefunden werden müssen, hält sich der Aufwand in Grenzen. Curafutura erklärt, dass die vorgeschlagene Lösung zwar kartellrechtlich konsequent ist, aber durch die Anzahl Produkte und Abgabestellen sehr hohe Transaktionskosten entstehen, was dazu führen kann, dass die zusätzlichen Kosten den Nutzen übersteigen. Curafutura ist der Ansicht, dass Wettbewerbspreise in diesem Bereich auf deutlich effektivere Weise erzielt werden können. Santésuisse formuliert ähnliche Überlegungen.

Die MTK führt aus, dass die Vorlage das Ziel von Kostensenkungen verfehlt, da die Lösung zu einem enormen Mehraufwand führt. Die Versicherer können sich gezwungen sehen, eigene Vertriebsnetze aufzubauen, dies kann zwar zu tieferen Preisen führen, ist jedoch mit grossem Mehraufwand verbunden.