Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/64: Pa.Iv. 16.419 «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste» · 28 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

Ausgaben rechnen und das Kartellrecht kann Schwierigkeiten machen, wenn Verträge zwischen Verbänden oder grösseren Anbietern verhandelt werden. Sie kritisiert, dass die lange Wartefrist, die der Revision eingeräumt wurde, eine Parlamentarische Initiative wie die vorliegende erst ermöglichte. Zudem sei die Vorlage insbesondere im Bezug zu den kantonalen Kompetenzen bei Unterversorgung zu wenig ausgearbeitet. Die laufende Revision, der seit 2015 die notwendige Priorität gegeben wird, soll erst abgewartet und evaluiert werden, bevor man weitere Massnahmen angehen kann. Der Mehrwert eines Systemwechsels wird bezweifelt, da schon heute tiefere Preise vereinbart werden können.

Anliegen der CVP und FDP

Die CVP unterstreicht das Anliegen, dass es wichtig ist, dass der Tarifschutz gewährleistet ist. Auch im neuen System muss die Versorgungssicherheit und –qualität gewährleistet sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kantone – wie in der Vorlage vorgesehen – befristete Massnahmen ergreifen können, um die Versorgung sicherzustellen. Die Rolle der Kantone unterstützt auch die FDP.

4.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Generelle Aussagen

Alle vier Wirtschaftsverbände (sgv, SGB, HKBB, CP) und der VPOD lehnen die Vorlage ab. Der SGB, HKBB und der VPOD plädieren für Nichteintreten auf die Vorlage, gemäss Antrag der Minderheit Heim. Die HKBB verweist zudem auf die ausführliche Stellungnahme von Swiss Medtech. CP erklärt, dass sie die Vorlage ablehnen, obwohl sie die Ziele der Initiative unterstützen. Aufgrund der Probleme, die die Vorlage mit sich zieht, können sie sie jedoch nicht unterstützen. Sollte die Vorlage trotzdem umgesetzt werden, plädieren sie für die Beibehaltung von Art. 44 KVG.

Grundsätzlich bemängelt CP das Vorprojekt der Kommission, das zu wenig ausgearbeitet war. Obwohl mehr Wettbewerb grundsätzlich befürwortet wird, überzeugt dieses Projekt nicht. Auch der sgv kann der Revisionsvorlage in dieser Form nicht zustimmen. Erst wenn eine Regulierungsfolgenabschätzung mit verlässlicher Quantifizierung der Kosteneinsparungen vorliegt, kann die Haltung überdenkt werden.

Mehraufwand macht Nutzen zunichte

Der sgv schreibt, dass das Einsparpotenzial beschränkt ist, da die administrativen (und rechtlichen) Mehraufwände überwiegen, insbesondere mit Blick auf das Gesamtvolumen der Ausgaben für Mittel und Gegenstände. Diese Haltung teilt der SGB und führt aus, dass die Vorlage ein weiterer Angriff auf die demokratische Kontrolle im Gesundheitswesen bzw. im Service public ist.

CP erklärt, dass es notwendig ist, eine Analyse der Auswirkungen (Kosten) zu machen, was auch der sgv unterstützt. Die HKBB nimmt an, dass das Vertragsprinzip die Kosten nicht dämpft, sondern den Aufwand erhöht. Es birgt die Gefahr der Monopolbildung und des Scheinwettbewerbs. Gemäss VPOD sind die Änderungen aufwändig, kompliziert und gefährden die Versorgungssicherheit.

Fehlende Kontrolle und Transparenz

Der SGB schreibt, dass die Systemänderung die Versorgung gefährden kann, weshalb die Kantone befristete Massnahmen ergreifen können. Der Nachweis der Unterversorgung ist jedoch mit grossen Aufwand verbunden und schwierig zu bewerkstelligen. Er fürchtet langwierige und kostspielige Gerichtsfälle, wie die GDK dies schon im Schreiben vom Juni 2019 erklärte. Die Lockerung des Vertragszwangs ist das Ziel dieser Vorlage, was wiederum die Versorgungssicherheit gefährdet.

Der VPOD spricht sich gegen den Versuch aus, die Gesundheitsversorgung der demokratischen Kontrolle zu entziehen und deren Steuerung der Krankenkassen zu überlassen.