Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/77: 14.470 s Pa. Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung · 23 Seiten

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effizienten NPO-Sektor bei. Damit besteht eine wichtige Grundlage für die wirksame Zweckerfüllung dieses gesellschaftlich bedeutsamen Sektors.

Ziel der Initiative ist eine weitere Stärkung der bereits guten Rahmenbedingungen für diesen wichtigen Bereich durch entsprechende Gesetzesänderungen bzw. -ergänzungen, insbesondere des ZGB und des DBG. Die Schwerpunkte der Forderungen liegen dabei auf mehr Branchentransparenz, einer erhöhten Wirksamkeit der Stiftungstätigkeit und einer Optimierung der stiftungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen.

Neben den Verbesserungen auf Bundesebene ist gleichzeitig auch der Dialog mit den Kantonen für weitere Massnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu führen."

Im Rahmen der Vorprüfung beschloss die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (Kommission) am 3. November 2015 mit 7 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen, der Initiative gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG)1 Folge zu geben. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates befasste sich an ihren Sitzungen vom 12. Mai 2016 und 19. August 2016 mit der Initiative und führte dazu auch Anhörungen durch. Am 3. November 2016 entschied sie mit 13 zu 6 Stimmen, dem Beschluss ihrer Schwesterkommission nicht zuzustimmen. Die Kommission befasste sich daher am 15. August 2017 im Rahmen der Vorprüfung erneut mit der Initiative und entschied mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu beantragen, der Initiative Folge zu geben. Im Kommissionsbericht vom 15. August 2017 legte sie dar, dass sie einen Handlungsbedarf bezüglich der Verbesserung der institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für in der Schweiz ansässige Stiftungen bejaht. Am 12. September 2017 folgte der Ständerat dem Antrag der Kommission ohne Gegenstimme und gab der Initiative Folge. Vor dem Hintergrund des deutlichen Ratsentscheids erteilte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2017 schliesslich mit 9 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen ebenfalls ihre Zustimmung zur Initiative. Damit konnte die Kommission ihre Arbeiten zur Ausarbeitung einer Vorlage beginnen.

1.2 Arbeiten der Kommission

Am 14. Mai 2019 befasste sich die Kommission mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative. Nach Kenntnisnahme eines Arbeitspapiers der Verwaltung sowie einer Stellungnahme einer Expertengruppe wurde seitens der Kommission beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, gestützt auf die Vorarbeiten einen Vorentwurf auszuarbeiten.

Die Kommission hat den Vorentwurf am 28. Oktober 2019 zur Kenntnis genommen, darüber beraten und ihn verabschiedet. Am 21. November 2019 hat sie den erläuternden Bericht zur Kenntnis genommen und verabschiedet. Zu diesem Vorentwurf wird nach dem Vernehmlassungsgesetz vom 18. März 2005 (VlG)2 eine Vernehmlassung durchgeführt.

1SR 171.10.

2 SR 172.061.