Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/77: 14.470 s Pa. Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung · 23 Seiten
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Angabe zur wirtschaftlichen Tätigkeit ist keine sensible Information und bereits weitgehend bekannt. Es drängt sich daher auf, die Angaben zu der wirtschaftlichen Tätigkeit aller UID-Einheiten zu den Kernmerkmalen zu zählen und damit der Veröffentlichung zugänglich zu machen.
Zudem sind bei den Kernmerkmalen das Datum des Eintrags und der Löschung beim Handelsregister, der Status als steuerbefreite juristische Person gemäss DBG und StHG, die Rechtsform nach Standard Ch00977 und das Gründungsdatum zu ergänzen. Diese Informationen sind bezüglich steuerbefreiter juristischer Personen zu veröffentlichen. Sie müssen daher als Kernmerkmale qualifiziert werden (vgl. Art. 11 Abs. 1 UIDG). Diese Informationen sind nicht sensibel und erlauben es, die UID- Einheiten zu identifizieren. Es ist daher angebracht, sie für alle UID-Einheiten öffentlich zugänglich zu machen. Für die UID-Einheiten, die nicht aufgrund der Verfolgung von gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken von den direkten Steuern befreit sind, bleiben die Informationen jedoch nur im Rahmen eines individuellen Gesuches (oder einer individuellen Abfrage zu einer UID-Einheit) zugänglich.
Die Änderung von Artikel 11 ist notwendig, um transparent zu machen, dass eine jährliche Veröffentlichung in Form einer gesamtschweizerischen Liste aller aufgrund der Verfolgung von gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken steuerbefreiten juristischer Personen stattfindet.
Ein Teil der mit dieser Liste zu veröffentlichenden Informationen ist bereits in den Kernmerkmalen im UIDG enthalten, andere werden durch den vorliegenden Entwurf eingefügt. Die Daten, die für die zu veröffentlichende Liste vorgesehen sind, nämlich der Name, Firma oder Bezeichnung und Adresse der Einheit (bereits in den Kernmerkmalen enthalten), Rechtsform (neu), Sitz (bereits enthalten), Adresse (bereits enthalten), Gründungsdatum der Einheit (neu), Datum der Steuerbefreiung (neu), Zweck der Einheit gemäss den Statuten oder dem juristischen Gründungsakt (neu), wirtschaftliche Tätigkeit gemäss einer einheitlichen Nomenklatur (neu).
Zu den letzten zwei Variabeln: der Zweck ist bereits im UID enthalten, aber bei den Zusatzmerkmalen. Diese Angabe muss neu bei den Kernelementen enthalten sein. Für die Angabe zur wirtschaftlichen Tätigkeit wird vorgeschlagen die allgemeine Nomenklatur der wirtschaftlichen Tätigkeit (NOGA) zu verwenden. Die NOGA 2008 (allgemeine Nomenklatur der wirtschaftlichen Tätigkeit) ist ein wesentliches Arbeitsinstrument zur Strukturierung, Analyse und Darstellung statistischer Informationen. Es erlaubt es, die statistischen Einheiten «Unternehmen» und «Betriebsstätte» gemäss ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einzuordnen und sie in zusammenhängende Gruppen umzuordnen. Sie bezweckt die Realität so genau wie möglich abzubilden auf umfassende und genügend detaillierte Weise. Es handelt sich um eine Nomenklatur, die verbunden ist mit der internationalen Nomenklatur, NACE im europäischen Raum, ISIC weltweit. Diese Nomenklatur wird im Rahmen der UID bereits verwendet. Sie benötigt daher keine zusätzliche Arbeit für die Partner, die Informationen zu den steuerbefreiten juristischen Personen liefern müssen.
Soweit das UIDG im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsfeld einer Organisation von "wirtschaftlicher Tätigkeit" spricht, ist zu beachten, dass es sich dabei um einen
7 eCH-0097 - Datenstandard Unternehmensidentifikation : http://www.ech.ch/dokument/7166f964-1e45-4c8f-b304-091ef95fe433.